Landesweite Rechtsgrundlage Nach "Friederike-Chaos": NRW prüft Schulschließungen bei Extrem-Wetter

Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Schulministerium erwägt landesweite Schulschließungen bei extremen Wetterlagen. Eine entsprechenden neue Rechtsgrundlage werde geprüft, heißt es in einem Bericht von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) an den Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Landesweite Rechtsgrundlage: Nach "Friederike-Chaos": NRW prüft Schulschließungen bei Extrem-Wetter
Foto: Caroline Seidel

Das Gremium erörtert an diesem Mittwoch Konsequenzen aus dem Unterrichtschaos nach dem Orkan Friederike im vergangenen Monat.

 Das Dach einer Hauptschule ist durch den Sturm "Friederike" beschädigt.

Das Dach einer Hauptschule ist durch den Sturm "Friederike" beschädigt.

Foto: Christoph Reichwein

Einige NRW-Schulen hatten am 18. Januar trotz der Sturmwarnung zunächst Unterricht erteilt, die Schüler dann aber nach der zweiten oder dritten Stunde nach Hause geschickt. Dadurch waren manche Kinder auf dem Heimweg in den Sturm geraten. Das Organisationswirrwarr hatte bei zahlreichen Eltern und Lehrern für Empörung gesorgt.

"Friederike" wütet über NRW - Orkan bringt Zerstörung
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In ihrem Bericht hält die Ministerin die wichtigsten Regeln fest:

ELTERNRECHT: Ein Runderlass regelt schon seit 2015, dass Eltern bei plötzlichen extremen Wetterlagen selbst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und entscheiden dürfen, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. „Friederike war eine solche extreme Wetterlage“, hält Gebauer fest.

SCHUL-VERANTWORTUNG: Die Schulleitung muss „zwingend gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler gefahrlos den Heimweg nach Hause antreten können“. Das sei nicht der Fall, wenn dies zu Fuß unzumutbar sei, Busse und Bahnen nicht mehr fahren und die Eltern wegen der Verkehrssituation oder eigener Berufstätigkeit ihre Kinder nicht abholen könnten.

BETREUUNG: „Unter keinen Umständen darf die Schulleitung den eintreffenden Schülerinnen und Schülern wegen der „Schulschließung“ das Betreten des Schulgebäudes untersagen“, unterstrich Gebauer. Vielmehr sei eine geeignete Betreuung sicherzustellen.

SCHULSCHLIEßUNG: Derzeit ermöglicht die Rechtslage keine landesweiten Schulschließungen. In Ausnahmefällen kann der Schulträger sie aber anordnen, wenn Gebäude oder Schulgelände selbst akut gefährdet sind - etwa durch umstürzende Bäume oder eingedrückte Glasfronten. Das Betretungsverbot dürfe aber niemanden gefährden, heißt es im Bericht. Dies sei am besten mit der Schulleitung sowie Polizei und Feuerwehr abzuklären.

KOMMUNIKATION: Obwohl aus Sicht der Schulministerin alle Informationen im Prinzip verfügbar sind, hat die Kommunikation nicht gut geklappt. Das Ministerium klärt daher, ob die Schulen künftig direkt vom Deutschen Wetterdienst vor extremen Wetterlagen gewarnt werden könnten. Außerdem werden die bisherigen Kommunikationswege - etwa das Bildungsportal des Ministeriums, Schulmails, soziale Medien - kritisch hinterfragt. Ein Notfallordner soll um Empfehlungen bei Unwetter erweitert werden. dpa

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