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Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies NRW muss in zwei Fällen Entschädigung zahlen

Minden · Nach der coronabedingten Betriebsstilllegung und Quarantäne für zahlreiche Mitarbeiter beim Fleischverarbeiter Tönnies im Frühjahr 2020 muss das Land NRW in zwei Fällen Entschädigung zahlen.

 Das Land NRW muss in zwei Fällen Entschädigungszahlungen leisten.

Das Land NRW muss in zwei Fällen Entschädigungszahlungen leisten.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Nach der coronabedingten Betriebsstilllegung und Quarantäne für zahlreiche Mitarbeiter beim Fleischverarbeiter Tönnies im Frühjahr 2020 muss das Land NRW in zwei Fällen Entschädigung zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. Es waren die ersten Fälle dieser Art, die vor Gericht entschieden wurden. Mehr als 4500 juristisch ähnliche Fälle lägen noch beim Verwaltungsgericht Minden, sagte eine Gerichtssprecherin. Mehr als 3000 sind es nach Auskunft eines Sprechers etwa beim Verwaltungsgericht in Münster.

Es gehe bei den jetzt entschiedenen Fällen um zwei Subunternehmen, die mit eigenen Mitarbeitern auf Tönniesgelände gearbeitet haben, sagte die Mindener Sprecherin. Tönnies selbst sei nicht direkt involviert.

Die beiden Mitarbeiter seien im Juni und Juli - wie viele ihrer Kollegen - jeweils mehrere Wochen auf Anordnung des Kreises in Quarantäne gegangen. Die Subunternehmen hätten den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1000 Euro weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurückgefordert. Das habe das Land verweigert und den Unternehmen vorgeworfen, die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschützt zu haben. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Lohn-Entschädigung aus dem Infektionsschutzgesetz.

Das Mindener Gericht folgte dieser Auffassung des Landes nicht. Eine Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht zunächst nicht. Dafür müsse die schriftliche Fassung des Urteils abgewartet werden, sagte die Sprecherin.

(dpa)
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