Zweieinhalb Jahre Haft für Sexual-Täter

Strafe fiel milder aus, weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte.

Mönchengladbach. Ein 56-jähriger Mönchengladbacher ist gestern wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte die Taten zunächst bestritten. Die Kammer hatte daraufhin die Polizeibeamtin als Zeugin gehört, die die Kinder vernommen hatte. Gestern räumte der Angeklagte dann nach Beratungen mit seinem Anwalt ein, dass die Vorwürfe zutreffen. Der 56-Jährige, der wohl erkannt hat, dass er etwas im Hinblick auf seine sexuellen Neigungen unternehmen muss, will sich jetzt auch einer therapeutischen Behandlung unterziehen.

Wegen des Geständnisses konnte auf die Vernehmung der Kinder, die im Gericht waren und im Zeugenschutzzimmer auf ihre Vernehmung warteten, verzichtet werden. Dass den Kindern die Vernehmung erspart worden ist, wirke sich unter dem Strich strafmildernd aus.

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