Über ökologische Ausgleichsflächen BUND streitet mit der Stadt

Mönchengladbach · Beim Ausweisen neuer Gewerbegebiete herrsche Emsigkeit. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ausgleichsflächen fehle es hingegen an Engagement, kritisiert der BUND. Was das Rathaus zu den Vorwürfen sagt.

 Sechs Hektar südlich von Rasseln werden im Ausgleichskataster als „Hecke“ bezeichnet. Die Widmung sei gut 20 Jahre alt, sagt die Stadt. Bislang seien keine anderen Hinweise dazu in Akten gefunden worden. Und: einer von wenigen suboptimalen Fällen.

Sechs Hektar südlich von Rasseln werden im Ausgleichskataster als „Hecke“ bezeichnet. Die Widmung sei gut 20 Jahre alt, sagt die Stadt. Bislang seien keine anderen Hinweise dazu in Akten gefunden worden. Und: einer von wenigen suboptimalen Fällen.

Foto: BUND Mönchengladbach

Der Interessenkonflikt ist klar, eine Lösung dafür ist zumindest per Gesetz vorgeschrieben, sie wird aber nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in der Stadt nicht mit dem nötigen Elan verfolgt: Ein großes Gewerbegebiet wie etwa der Regiopark an der Grenze zu Jüchen bedeutet nicht nur Arbeitsplätze. Hallen, Büroräume, Parkplätze und Straßen bedeuten auch stets einen Verlust an Natur und Landschaft. Laut Gesetz ist die Stadt verpflichtet, bei einem solchem Flächenfraß – und ebenso bei der Ausweisung neuer Wohngebiete – für einen ökologischen Ausgleich an anderer Stelle zu sorgen. Andere Areale müssen etwa durch Anpflanzungen, Anlage oder Renaturierung von Gewässern aufgewertet werden.