War es doch versuchter Mord?

Im Prozess wegen des Angriffs auf den Polizisten Michael Frehn wies der Richter am Montag darauf hin, dass auch mehr als ein Totschlags-Urteil möglich ist.

Mönchengladbach. Paukenschlag beim Prozess wegen des Angriffs auf einen Polizisten: Ein 21-Jähriger aus Odenkirchen soll am 28. August vergangenen Jahres den Polizisten Michael Frehn, bekannt aus der RTL-II-Serie „Ärger im Revier“, durch einen Kung-Fu-Tritt schwer im Gesicht verletzt haben. Der Angeklagte S. hat über seinen Verteidiger den Tritt eingeräumt und sich entschuldigt. Die Anklage lautet auf „versuchten Totschlag“.

Am Montag erteilte Richter Lothar Beckers aber den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht komme. Frehn sei absolut arglos gewesen, habe nicht mit einem Angriff rechnen müssen.

In Richtung des Verteidigers Mario Prigge fuhr der Richter fort: „Ich bin mir nicht sicher, ob es für den Angeklagten gut ist, dass er nichts sagt oder nur über die Verteidigung Erklärungen abgeben lässt.“ Es verstehe sich nicht per se, dass jemand, der zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre und sechs Monate alt gewesen sei, nach dem Jugendstrafrecht behandelt werde. Anhaltspunkte dafür, dass man doch nach diesem — deutlich milderen — Recht verfahren könne, könnten sich aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe ergeben, der noch folge, und aus Aussagen des Angeklagten selbst, die Aufschluss über seinen Reifezustand geben könnten.

Vor dem richterlichen Hinweis hatte sich erneut alles um die Frage gedreht, ob S. bei seinem Tritt Schuhe angehabt hatte oder nicht. Als eine Sachverständige des Landeskriminalamts, die das DNA-Gutachten erstellt hatte, mitteilte, an den Socken sei DNA von Täter und Opfer, an den Schuhen aber nur vom Täter, war ein leichtes Lächeln über Verteidiger Prigges Gesicht gehuscht.

Seine Verteidigungsstrategie hatte er bei Prozessbeginn den Medien mitgeteilt: Er wolle darauf hinaus, dass es sich nicht um versuchten Totschlag, sondern nur um Körperverletzung handele. Die Frage, ob es dafür nun relevant wäre, ob S. bei seiner Tat Schuhe getragen hat oder nicht, ist noch nicht geklärt.

Polizisten hatten ausgesagt, sie seien sicher, dass er Schuhe getragen habe. Alle Bekannte und Freunde des 21-jährigen mutmaßlichen Täters, die inzwischen als Zeugen gehört wurden, sagen, sie seien sicher, er habe nur Socken getragen. Während einer aber die Farbe als blau beschrieb, sagte am Montag ein Brüderpaar aus, es habe sich um helle, wahrscheinlich weiße, aber dreckige, Socken gehandelt. Alle, auch ein 14-jähriger Zeuge, blieben bei ihrer Aussage, auch als Richter Beckers ihnen vorhielt, dass er ihnen nicht glaube.

Genauso zweifelte er an, dass sie zunächst aus Neugier zum Tatort liefen, sich dann aber sang- und klanglos von einer Polizistin fortschicken ließen, ohne auf mehr als die Socken zu achten.

Wann der Prozess endet, ist wieder völlig offen. Der Verteidiger kündigte an, dass er wegen des möglichen Vorwurfs des versuchten Mordes nun eventuell eine längere Beweisaufnahme wünscht.

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