Verwaltung plant eine Wettbürosteuer

Im November 2016 hatten die Linken einen entsprechenden Antrag gestellt.

Auf Wettbüros in Mönchengladbach könnte schon bald eine neue Abgabe zukommen. Denn das Rathaus erwägt die Einführung einer Wettbürosteuer und hat dafür auf Antrag der Linken vom vergangenen November nun eine detaillierte Einschätzung vorgelegt. Bei 15 Wettbüros in Gladbach und einer angenommenen Steuer wie in Dortmund (monatlich 12,50 Euro pro Quadratmeter Fläche) könnte die Stadt bei vorsichtiger Schätzung demnach mit jährlich mindestens 45 000 Euro an Steuereinnahmen rechnen. Die Steuer würde für Wettbüros anfallen, in denen Sportwetten angeboten werden und die neben der bloßen Annahme von Wettscheinen auch anbieten, die Wettereignisse live anzuschauen — etwa im Fernsehen oder im Internet. 13 große und mittelgroße Städte in Nordrhein-Westfalen haben eine solche Steuer bereits eingeführt.

Kämmerer Bernd Kuckels legte das Papier in der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses vor, allerdings gab es keine Beratung dazu. Denn eine Entscheidung hatten die Politiker noch gar nicht zu treffen. Die fällt Ende dieser Woche nämlich vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig. Dort wird in letzter Instanz eine Klage von drei Wettbürobetreibern gegen die Wettbürosteuer in Dortmund verhandelt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Steuer für zulässig erklärt, davor auch schon das NRW-Innenministerium. Sollte das Leipziger Gericht das ebenso sehen, will die Verwaltung dem Rat die Einführung einer Wettbürosteuer vorschlagen.

Denn finanziell lohnt sie sich durchaus, auch wenn andere Abgaben mehr Ertrag bringen. Im Vergleich zu den möglichen 45 000 Euro brachten etwa die Zweitwohnungssteuer im vergangenen Jahr 140 000, die Vergnügungssteuer 5,4 Millionen und die Hundesteuer knapp 1,9 Millionen Euro ein.

Dennoch bliebe unterm Strich ein Plus, weil der finanzielle Aufwand für die Stadt bei einer Wettbürosteuer überschaubar ist. Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben bräuchte einmal eine neue Veranlagungssoftware. Die laufende Steuererhebung könne wohl mit den vorhandenen Personalkapazitäten abgedeckt werden. Für die Politik ist damit auch klar: Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Steuer nicht kippen, wird sie auch in Mönchengladbach eingeführt werden. „Ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen eine entsprechende Vorlage bekommen werden“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs.

In ihrem Antrag hatte die Linke allerdings auch gleich einen Verwendungszweck für die Steuereinnahmen mit angegeben: Die Mehreinnahmen sollten zur präventiven Suchtbekämpfung eingesetzt werden. Das hält Heinrichs indes für schwierig: „Die Idee ist gut, aber wir können Steuern ja nicht zweckgebunden erheben.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort