Investment nicht mit Gemeindeordnung vereinbar : NEW muss sich von „Sven“ trennen
Mönchengladbach. Die Beteiligung an der Entwicklung des E-Autos ist laut Bezirksregierung nicht mit der Gemeindeordnung zu vereinbaren.
Das Elektroauto „Sven“ wurde auf dem Genfer Autosalon und im Hugo-Junkers-Hangar mit großem Pomp präsentiert. Nun ist aber klar: Die NEW AG muss sich davon trennen. Dies teilten NEW-Vorstand Frank Kindervatter und der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Peter Schlegelmilch nach einer Unterredung bei der Bezirksregierung am Mittwoch mit. „Leider wurde jetzt bei Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich, dass wir nicht zu einer gemeinsamen Einschätzung der Rechtslage kommen“, sagte Kindervatter. Im Juni vergangenen Jahres hatte sich die NEW mit 2,5 Millionen Euro an der Aachener „Share2Drive GmbH“ beteiligt, die das für Carsharing konzipierte Auto entwickelt. Dieses Investment war die NEW eingegangen, ohne vorher die Zustimmung des Stadtrates einzuholen und die Bezirksregierung einzuschalten, was laut Gemeindeordnung zwingend nötig gewesen wäre.
Nun muss sich die NEW wieder von den Anteilen trennen und dafür einen Käufer finden. Denn ein Rückübertragungsrecht gibt es laut Kindervatter in den Kaufverträgen nicht. „Wir sind schon seit längerer Zeit in Anbahnungsgesprächen mit Investoren über einen Verkauf“, so Kindervatter. „Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht davon aus, dass der NEW Verluste entstehen.“ Womöglich gibt es noch nicht einmal eine rechtliche Verpflichtung, die Sven-Beteiligung loszuschlagen. Kindervatter braucht als Vorstandschef einer Aktiengesellschaft einen Mehrheitsbeschluss seines Aufsichtsrats, den er hatte. Jedoch hätte ein Beharren auf der Beteiligung gravierende Folgen nach sich ziehen und im Extremfall den Ausstieg der Stadt Mönchengladbach aus der NEW bedeuten können. Da ist der Anteilsverkauf an „Sven“ der reibungslosere Ausstieg.
Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners, Vertreter der größten kommunalen NEW-Gesellschafterin, nämlich der Stadt Mönchengladbach, bestätigt den beabsichtigten Ausstieg aus dem Projekt „Sven“ und hält es für richtig, damit die Rechtsauffassung der Bezirksregierung zu akzeptieren. Er selbst habe aber erst aus der von Kindervatter und Schlegelmilch formulierten Stellungnahme davon erfahren. „In die Entscheidung war ich nicht eingebunden, das bedaure ich außerordentlich“, so Reiners spürbar verärgert.
Es geht um eine
grundsätzliche Entscheidung
Die Angelegenheit hat mehrere Ebenen: Zum einen geht es um die grundsätzliche Frage, wie weit sich Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wirtschaftlich betätigen dürfen. Geregelt wird dies über Paragraf 107 der Gemeindeordnung (GO). Zu den Bedingungen zählen ein öffentlicher Zweck und dass private Unternehmen die Aufgabe nicht besser übernehmen. Dies ist in NRW in engeren Grenzen erlaubt als in anderen Bundesländern. Bei der Beteiligung an „Sven“ verweisen NEW-Chef Kindervatter und Aufsichtsratsvorsitzender Schlegelmilch ausdrücklich auf die anderen Bundesländer und pochen auf Gleichbehandlung. Es geht also um eine grundsätzliche Entscheidung.
Die Bezirksregierung bestätigt, dass sie das als problematisch sieht. „Zudem ist aber auch die erforderliche Beteiligung des Rates und die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde unterblieben“, so Dagmar Groß, die Sprecherin der Behörde.