Vergleich: Arbeit statt Gefängniszelle nach Kindesmisshandlung

Wegen Kindesmisshandlung Angeklagter soll 250 000 Euro zahlen.

Mönchengladbach. Rainer B. (44) steht wegen versuchten Totschlags und schwerer Kindesmisshandlung vor dem Mönchengladbacher Landgericht. Am Montag soll das Urteil fallen. Rainer B. hat gestanden, am 20. Mai 2011 die kleine Leonie (damals zwei), Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, zwei Mal im Abstand von einer halben Stunde mit voller Wucht mit dem Kopf gegen ein Bett geschlagen zu haben — weil sie schrie und nicht einschlafen wollte. Unter strengen Auflagen ist Rainer B. am MIttwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden — Haftverschonung. Die geschiedenen Eltern des Mädchens und die Verteidigung hatten zuvor einen aufsehenerregenden Vergleich geschlossen.

Rainer B. geht von Donnerstag an wieder arbeiten. Sein Arbeitgeber, ein Dachdeckerbetrieb aus Geilenkirchen, stellt ihn wieder ein, lässt ihn erst einmal in einer Betriebswohnung wohnen. Alles, was Rainer B. oberhalb der Pfändungsgrenze verdient, geht an Leonie. Der Vergleich sieht vor, dass B. 25 000 Euro sofort als Schmerzensgeld zahlt und weitere 225 000 Euro als Schulden anerkennt, die er mit seinem verdienten Geld abstottert. Sollten darüber hinaus weitere Schäden auftreten, muss er auch für die geradestehen.

Leonie schwebte tagelang zwischen Leben und Tod, ist heute als Folge der Misshandlungen schwerbehindert. Sie ist rechtsseitig gelähmt, fast völlig blind. Auch sprechen kann die Dreijährige kaum. Verjähren wird die Schuld nie, Rainer B. muss bis an sein Lebensende zahlen. Irgendwann nach dem Urteil — die Staatsanwaltschaft hat acht Jahre Haft gefordert — wird er zum Haftantritt aufgefordert. Dann soll er in den offenen Vollzug, um weiter arbeiten und bezahlen zu können.

Der Vorschlag zu dem Vergleich soll von der Verteidigung gekommen sein. Nebenklage-Anwalt Dirk Hawinkels beschrieb, warum die Eltern des Mädchens sich darauf einließen: Der Vater sage, es nütze keinem was, wenn B. eine besonders harte Strafe bekomme. Er habe keine Rachegedanken mehr, sondern wolle nur, dass der Mann eine gerechte Strafe bekommt. B. habe mit seiner Tat das Leben einer ganzen Familie zerstört, fügte sein Kollege Thomas Heitzer hinzu. Leonies ältere Brüder zogen von der Mutter zum Vater, damit sie sich ganz der Pflege des Mädchens widmen kann.

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