Urteil gegen Hundehalterin gefällt

Die ehemalige Besitzerin von 19 Hunden muss ein Bußgeld wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zahlen.

Den Mitarbeitern von Ordnungs- und Veterinäramt muss sich ein fürchterliches Bild geboten haben, als sie im Januar 2014 die Wohnung betraten. In „total zugestellten“, dämmerigen und nach „Urin stinkenden“ Räumen fanden sie 19 Border-Collie-Mischlinge, darunter zwölf Welpen. Die älteren Hunde hätten nicht aufgehört zu bellen und seien völlig verängstigt gewesen, sagte eine Tierärztin gestern vor Gericht aus. In der Küche und weiteren Räumen seien die Böden mit zum Teil durchnässten Spänen ausgelegt gewesen. „Schon als wir den Geruch im Treppenhaus wahrnahmen, wussten wir: Hier sind wir richtig“, berichtete ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Und: „In den sieben Jahren meiner Tätigkeit in dem Bereich habe ich noch nie eine so schlechte Tierhaltung gesehen.“

Die Hunde hätten einen völlig verstörten Eindruck gemacht. „Überall waren kleine Urinlachen“, sagte auch eine weitere Zeugin aus. Als sie mit einem der Hunde Gassi ging, „hatte ich das Gefühl, dass das Tier die Außenwelt noch nie richtig kennengelernt hat“. Gerade Border Collies bräuchten aber viel Abwechslung und Beschäftigung, so die Tierärztin. Später sollte sich noch herausstellen, dass die Hündinnen mehrfach viel zu jung gedeckt worden waren.

Für die städtischen Mitarbeiter war schnell klar: Die Hunde müssen raus. 18 Border-Collie-Mischlinge kamen sofort ins Tierheim. Ein hochträchtiges Tier blieb zunächst bei der Halterin in der Wohnung, „weil wir der Hündin den Stress des Transportes nicht antun wollten“, sagte der Ordnungsamts-Mitarbeiter.

Nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft hatte das Ordnungsamt mehrere Male versucht, mit der Hundebesitzerin (58) zu sprechen. Doch nie wurde die Tür geöffnet. Dann wurde schließlich ein Betretungsbeschluss erwirkt. Erst als der herbeigerufene Schlüsseldienst im Hausflur eintraf, öffnete die Tierbesitzerin, die im September 2015 mit einem Hundehaltungsverbot belegt wurde.

Offenbar hatte die 58-Jährige mehrfach Einspruch und Beschwerde eingelegt, „wir haben sämtliche Verfahren verloren“, sagte ihr Anwalt gestern vor Gericht. Dennoch solle man überdenken, ob seine Mandantin tatsächlich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Schließlich seien die Tiere doch alle gut genährt gewesen. Und der Zustand hätte in dieser Wohnung ja auch nicht so bleiben sollen.

Ob es sich in diesem Fall um „Animal Hoarding“, also das krankhafte Tiersammeln, geht, wurde gestern im Gericht nicht erörtert.

Die Hundehalterin, die auch gegen den Bußgeldbescheid Beschwerde einlegte, wehrte sich gestern vehement. „Ich habe meine Tiere immer gut versorgt. Ich bin behandelt worden wie eine Schwerverbrecherin. Tierärzte haben mir bestätigt, dass meine Hunde gut versorgt sind“, erklärte sie vor Gericht. Viele Nachbarn hätten gesehen, wie oft sie mit ihren Hunden rausgegangen sei. Ihre Tiere seien auch nur so auffällig gewesen, weil städtische Mitarbeiter in ihrer Abwesenheit mehrfach vor die Tür geschlagen und sogar getreten hätten. Doch dies bestritten die Zeugen.

Die Richterin verurteilte die Tierhalterin zu einem Bußgeld von 150 Euro. Sie sah es als erwiesen an, dass die 58-Jährige mehrfach fahrlässig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Außerdem habe sie unerlaubt eine Tierzucht betrieben. Ein Besitzrecht auf ihre Hunde hat sie nicht mehr.

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