Urteil gegen "Feldmarschall": Kurze Freude über Freispruch

Mönchengladbach. Kaum war er freigesprochen, war er auch schon wieder verhaftet. Klaus R. (53) alias Niklaus von Flüe R., Generalfeldmarschall Preußens in direkter Nachfolge von Admiral Dönitz, hatte keine Zeit, sich über seinen Freispruch vor dem Rheydter Amtsgericht zu freuen — da war er schon in der Psychiatrie untergebracht.

Während der Rheydter Richter Phil Schabestiel sich in seiner Urteilsbegründung noch der Forderung von Staatsanwältin Christiane Ritgens und Verteidiger Michael Rost angeschlossen hatte, R. wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer seelischen Störung freizusprechen, sah seine Amtskollegin in Mönchengladbach das Ganze anders.

Um 11.20 Uhr endete die Urteilsverkündung und —begründung in Rheydt, von da aus brachte der Wachdienst R. direkt nach Mönchengladbach ins Amtsgericht. Dort ordnete die Haftrichterin die „vorläufige Unterbringung“ in einer psychiatrischen Klinik an.

Es gebe „keinerlei Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gewalttätigkeit“ hatte Schabestiel begründet, dass er keine Unterbringung anstrebte. Die Gesellschaft müsse „eine solche Belästigung ertragen“. Genau darauf hatte auch Verteidiger Michael Rost abgezielt. Sicherlich seien „Dinge passiert, die nicht in Ordnung sind“, so Rost.

Auch müsse man nach den Ausführungen der Gutachterin damit rechnen, dass eine Behandlung nicht erfolgreich verlaufe und dass R. wieder drohen würde. „Aber die Anlasstaten sind nicht so gravierend, dass die Gesellschaft nicht damit leben könnte.“ Mit Ausnahme eines Polizisten habe keiner der Zeugen seinen Mandanten als aggressiv beschrieben.

Die Gladbacher Richterin las das Gutachten ganz anders. Man könne nicht ausschließen, dass es tatsächlich zu Gewalttaten kommen könne. Und auf R. warten ja noch weitere Verfahren, in denen die Ermittlungen laufen. Seine Briefe und Internetattacken gegen Staatsanwaltschaft, Stadt Mönchengladbach und „die Juden“ aus der Zeit zwischen Januar und März 2011 sind noch nicht verhandelt worden.

In den 14 Anklagepunkten, in denen R. am Mittwochmorgen freigesprochen worden war, war es um Volksverhetzung, Beleidigungen und Bedrohungen gegangen. Unter anderem wollte er eine Finanzbeamtin enthaupten und einen Stadt-Mitarbeiter standrechtlich erschießen lassen.

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