Untersuchung: Flugzeug-Absturz geklärt

Nach über einem Jahr steht fest, warum ein Mönchengladbacher und ein Herzogenrather ums Leben kamen.

Mönchengladbach. Beim Absturz eines Ultraleichtflugzeugs bei Eschweiler, bei dem auch ein Mönchengladbacher (52) umkam, war das Flugzeug zu langsam und zu tief über dem Boden. Deshalb konnten die Insassen durch die ausgelösten Fallschirme nicht gerettet werden. So lauten die Untersuchungsergebnisse der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.

Mitte April 2008 war das Kleinflugzeug auf einem Acker zerschellt. Der Pilot und Besitzer (50) aus Herzogenrath und sein 52-jähriger Copilot waren rund 25 Kilometer entfernt auf dem Sportflugplatz Aachen-Merzbrück gestartet. Die beiden waren nach Grefrath unterwegs. Das ganze sollte ein Testflug des in Deutschland noch nicht zugelassenen Fliegers sein.

Der Besitzer wollte das Sportgerät, das u.a. in Tschechien und Ungarn zugelassen ist, in Deutschland vertreiben. Einem solchen Antrag bei der deutschen Zulassungsstelle folgt, dass das ins Deutsche übersetze Handbuch und dessen technische Vorgaben gewissermaßen "nachgeflogen" werden müssen. Dazu gehören Start, Landung und ein so genannter Langsamflug.

Bei diesem Langsamflug war der Ultraleichtflieger laut Bundesstelle zu niedrig. Das Flugzeug geriet ins Trudeln. Die Fallschirme, die ausgelöst wurden, konnten die Männer nicht mehr retten.

Der deutsche Gesetzgeber schreibt vor, dass die Fallschirme nicht länger als vier Sekunden zum Öffnen brauchen. Dann können sie die Insassen eines 110Stundenkilometer schnellen Fliegers bei einer Mindesthöhe von 100 Metern sicher zu Boden bringen. Sobald ein Flugzeug langsamer ist, muss es also höher fliegen, damit Piloten und Passagiere überleben. Die beiden Abgestürzten waren jedoch beim Auslösen der Fallschirme bei 65Metern und 45 Stundenkilometern.

"Als der Flieger ins Trudeln geriet, hätte ein richtiges Gegensteuern womöglich die Situation retten können", sagt ein Sprecher der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zum Bericht über den Eschweiler Absturz. Die Piloten seien nicht erfahren genug für einen Testflug dieser Art gewesen.

Im Gegensatz zu großen gewerblichen Flugzeugen sind bei Sportgeräten, als die die Ultraleichtflugzeuge gelten, aber keine weiteren Voraussetzungen für Test- beziehungsweise Zulassungsflüge vorgeschrieben als ein Flugzeugschein. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat deshalb in ihrem Bericht zu der Tragödie in Eschweiler an die deutsche Zulassungsstelle appelliert, diese Regelung zu überdenken.

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