Unfallfahrer gesteht

Dachdecker (27) aus Rheindahlen muss sich wegen fahrlässiger Tötung und versuchtem Mord verantworten.

Mönchengladbach. Die Betroffenheit war groß, die Hinweise vielfältig, der Erfolg schnell: Die Polizei konnte den Fahrer festnehmen, der in der Nacht zum vergangenen Mittwoch einen Radfahrer auf der Gladbacher Straße angefahren, tödlich verletzt hatte und geflüchtet war.

Es handelt sich um Michel M. (27) aus Rheindahlen, der vermutlich alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs war. Der Radfahrer war um 0.50 Uhr von einem anderen Autofahrer am Straßenrand entdeckt worden. Er war zu diesem Zeitpunkt noch ansprechbar, starb aber in der Nacht im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.

"Wir haben viele Hinweise aus der Öffentlichkeit bekommen", sag Polizeisprecher Peter Spiertz, "aber auch viele Anrufe, in denen Menschen ihre Betroffenheit ausdrückten." Zwei Hinweise führten zum Erfolg: Der Unfallwagen wurde sichergestellt, der 27-Jährige festgenommen.

Am Unfallort waren Splitter eines Außenspiegels gefunden worden, der nur zu einem Mercedes Sprinter oder VW Crafter gehören konnte. Die Ermittlungskommission (EK) "B 57" fragte beim Kraftfahrtbundesamt, Ersatzteillieferanten und Zentrallagern der Hersteller nach und sicherte Tankstellen-Videos.

Doch die entscheidenden Hinweise kamen aus der Bevölkerung, nachdem die Medien ausführlich über den Fall berichtet hatten. Am Freitagabend meldeten sich Zeugen, die M. alkoholisiert und im Sprinter in Rheindahlen gesehen hatten. Noch während die Polizei dem nachging, erschien ein Paar auf der Wache, das angab, zu wissen, wo das Fahrzeug ist. Dabei fiel der gleiche Name.

Die Polizei durchsuchte eine Halle, die von zwei Dachdeckerbetrieben genutzt wird, und entdeckte den Wagen, der einen neuen Spiegel hatte und deutliche Unfallspuren aufwies. In einem Container wurden Reste des beschädigten Außenspiegels gefunden.

"Es gibt keinen Zweifel daran, dass es sich um das Unfallfahrzeug handelt", sagt der EK-Leiter Friedhelm Schultz. Während die Polizei noch die Festnahme vorbereitete, tauchte der Gesuchte in einem Wagen, unter Alkoholeinfluss und mit einer Flasche Bier am Steuer auf. "Er war überrascht über unsere Anwesenheit", berichtet Schultz.

Nach einigen Ausflüchten legte der 27-Jährige ein Geständnis ab. Er hatte den Unfall bemerkt, war aber geflüchtet, weil er keinen Führerschein hat. Dieses Motiv ist sein Verhängnis - die Anklage lautet auf versuchten Mord.

"Der Unfall gilt als fahrlässige Tötung", sagt Staatsanwalt Stefan Lingens, "aber er flüchtete, um eine Straftat, das Fahren ohne Führerschein, zu verdecken und nahm den Tod des Radfahrers billigend in Kauf." Das sei juristisch ein Kriterium für Mord. Dass der Radler wegen der schweren Verletzungen aber auch bei sofortiger Hilfe nicht hätte gerettet werden können, macht die Tat laut Staatsanwalt zum versuchten Mord.

Weil noch einige Fragen zu klären sind, wird die Öffentlichkeit um Mithilfe gebeten und auf Beschluss eines Richters mit Foto und vollem Namen des Mannes nach Hinweisen gesucht. Die Polizei möchte wissen, was er zwischen Unfall und Festnahme tat, mit wem er Kontakt hatte und wie betrunken er war.

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