Trug Roberto di S. Schuhe bei Angriff?

Der Prozess um Polizist Frehn ging am Donnerstag weiter.

Mönchengladbach. Die Frage, ob Roberto di S. bei seinem Kung-Fu-Tritt gegen den Polizisten Michael Frehn Schuhe getragen hat oder nicht, bleibt der Dreh- und Angelpunkt des Prozesses gegen den 21-Jährigen. Der junge Odenkirchener hatte Frehn am 28. August letzten Jahres angesprungen und ihn so schwer im Gesicht verletzt, dass der behandelnde Chirurg nicht glauben konnte, dass die zahlreichen Knochenbrüche von einem einzigen Tritt herrühren könnten. Di S. hatte den Tritt gestanden und sich bei Frehn entschuldigt. Eigentlich steht der Prozess kurz vor dem Abschluss: Kommenden Freitag sollten die Plädoyers gehalten werden, am 11. April das Urteil fallen.

Aber Verteidiger Mario Prigge präsentierte gestern weitere Beweisanträge. Sollte das Gericht diesen stattgeben, dann könnte eine lange Wartezeit anstehen. Der Verteidiger möchte, dass ein kriminaltechnisches Gutachten klärt, ob der 21-Jährige bei seinem Angriff Schuhe getragen hat. So will er beweisen, dass sein Mandant nicht „mit dem beschuhten Fuß“, wie es in der Anklage steht, zugetreten habe.

Was das nützen soll, darüber rätseln Rechtsexperten. Prigge hatte vor Prozessbeginn angekündigt, dass es ihm darum gehe, dass sein Mandant nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts, sondern wegen einer Körperverletzung verurteilt werde. Inzwischen hat die Kammer aber schon den Hinweis gegeben, dass nicht nur eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags sondern sogar wegen versuchten Mordes in Betracht kommt.

Für kommenden Freitag hat der Verteidiger eine Erklärung seines Mandanten angekündigt. ahl

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