Tierpflegerin muss Hundesteuer zahlen
Alexandra T. hat „Old Boy“ im Auftrag eines Tierrettungsvereins betreut. Sie sei nicht die Halterin, ist ihr Argument gegen den Bescheid. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders.
Für den Bernhardiner „Old Boy“ sind Menschen wie Alexandra T. ein Glücksfall: Die Gladbacherin pflegt Hunde, die kaum einer mehr will. „Old Boy“ kam aus der Ukraine nach Deutschland, war blind und taub. Der Düsseldorfer Verein Notpfote gab das Tier bei Alexandra T. in Pflege, damit ihm der Zwinger erspart bleibt. Doch damit könnte in Mönchengladbach bald Schluss sein, sagt Babette Terveer, die Vorsitzende des Vereins. Denn das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Mittwoch entschieden, dass Alexandra T. Hundesteuer für „Old Boy“ bezahlen muss. Weil sie noch zwei andere Hunde hält, fallen rund 360 Euro für 13 Monate an. Dagegen hatte T. geklagt.
Ihr Argument: Sie sei nicht die Halterin des Tieres, weil sie den Hund im Auftrag des Tierrettungsvereins betreue, also nur zur Pflege habe. Doch diese Begründung ließ das Oberverwaltungsgericht in Münster nicht gelten, teilte eine Sprecherin mit. Die Richter entschieden, T. sei die Halterin des Hundes, weil sie ein eigenes Interesse an der Haltung habe: Tierliebe. Damit müsse sie die Steuer zahlen.
T. zog auch in einem weiteren Streitpunkt den Kürzeren: Sie hatte sich auf eine Ausnahmeklausel der städtischen Hundesatzung berufen. Wer einen Hund aus dem Mönchengladbacher Tierheim übernimmt, wird ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit. Die Frau beanspruchte diese Ausnahme für sich, weil sie „Old Boy“ ebenfalls von einem Tierschutzverein übernommen habe. Das wiesen die Richter zurück und gaben der Stadt Recht.