Teppichmörder-Prozess: Anklage fordert lebenslänglich

Verteidigung plädiert auf versuchten Mord.

Mönchengladbach. Für Staatsanwalt Stefan Lingens ist es „ganz klar und ganz einfach gelagert“. Artur P. (35) hatte schon am Tag nach der Tat bei der Polizei gestanden, dass er am 16. November 2011 seine Nachbarin Hannelore R. (67) misshandelt, vergewaltigt und dann getötet habe. „Nachdem das alles passiert war, durfte sie nicht mehr leben“, soll er gesagt haben. Weil dies ein Mord zur Verdeckung gewesen sei, sei die Forderung klar und einfach: lebenslange Haft.

Schon die Körperverletzung fordere eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, die besonders schwere Vergewaltigung weitere fünf bis 15 Jahre, und für einen Mord gebe es nun einmal keine andere Forderung als „lebenslang“.

Er wisse aber wohl, so Lingens, dass es „Aufgabe der Verteidigung“ sei, von diesem ersten Geständnis abzurücken und die Sache in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Und so bemühte er sich noch einmal deutlich zu machen, dass die Tat sich genau so abgespielt habe, wie er es darstellte.

Noch einmal musste auch der Sohn des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, anhören, was seine Mutter durchmachen musste, bis sie an den Verletzungen starb. Er hatte sie nach der Tat in ihrer Wohnung gefunden — nackt in einen Teppich gewickelt.

Als ein Motiv sieht Lingens den Frust des Mannes darüber, dass seine Beziehung schlecht lief und dass seine Lebensgefährtin ihm kein Geld für Alkohol gab. Knackpunkt des Geständnisses war, dass P. bei seiner ersten Vernehmung einen Alkoholspiegel von 1,74 Promille hatte.

Trotzdem, so hatten die Polizeibeamten berichtet, habe er Fragen beantwortet und ausgesagt, dass der Alkohol seine Vernehmungsfähigkeit nicht einschränke. Und die Beweise seien erdrückend.

In der Wohnung und am Opfer fanden sich Fingerabdrücke und DNA-Spuren von P. Nebenklage-Anwältin Hiltrud Hoeren schließt sich der Forderung nach lebenslanger Haft an.

Für Verteidiger Gerd Meister ist ein rechtlich entscheidender Punkt bei der Untersuchung der toten Frau nicht genug gewürdigt worden. Wann starb Hannelore R.? Staatsanwaltschaft und Nebenklage gehen davon aus, dass die Frau bei der Vergewaltigung lebte. Der Täter habe gesagt, er habe ihren Oberkörper zucken gesehen.

Meister glaubt, dass die Frau da schon tot gewesen sein könnte — gestorben an den Verletzungen, die Artur P. ihr beigebracht hatte. Dann, so der Anwalt, gehe es um Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Mord. Versucht, weil man einen Toten nicht umbringen könne. Er forderte eine „im ganz oberen Bereich angesiedelte Haftstrafe“ — knapp 15 Jahre. Das Urteil wird heute verkündet.

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