Tankstellenräuber verlangt Schmerzensgeld von Polizist

Der Räuber wurde von einem Polizisten angeschossen und im Gesäß und im Intimbereich von Kugeln getroffen.

In der Nacht zum 1. August 2012 wollte der heute 23-Jährige die Tankstelle an der Duvenstraße zum zweiten Mal überfallen. Am 21. Juli hatte der junge Mann dort schon einmal Beute gemacht. Als das Geld — rund 850 Euro — aufgebraucht war, wollten er und sein Komplize „Nachschub“ besorgen. Was beide junge Männer nicht wussten: Diesmal lag die Polizei auf der Lauer. Die Tankstellenangestellten hatten sie alarmiert, weil ihnen am Nachmittag ein Verdächtiger auf dem Gelände aufgefallen war. Und es gab noch einen ganz entscheidenden, beunruhigenden Umstand: Der Mann trug auffallende silberfarbene Schuhe. Genau diese Schuhe habe auch der Räuber getragen, der sie am 21. Juli überfallen hatte, berichteten die Tankstellenangestellten der Polizei.

Am 23. Juli, kurz vor Mitternacht, betrat tatsächlich genau dieser Mann den Kassenraum der Shell-Tankstelle. Der 23-Jährige war maskiert und hatte ein großes Küchenmesser dabei. Doch kaum hatte er die Waffe gezückt und „Überfall“ gerufen, sprang ein Polizist aus einem Nebenraum und rief: „Polizei. Stehen blieben!“ Als der Täter flüchten wollte, schoss der Beamte. Zwei Schüsse sollen abgefeuert worden sein. Der Räuber wurde im Gesäß und im Intimbereich getroffen. Er musste später im Krankenhaus operiert werden. Ein Hoden wurde entfernt.

Der 23-Jährige, der später vor Gericht die beiden Taten gestand, wurde im März 2013 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sein jüngerer Komplize, der bei den Überfällen im Fluchtauto saß, erhielt eine Bewährungsstrafe.

Doch damit ist der Fall noch nicht beendet — auch nicht mit dem Abschluss des Verfahrens gegen den Polizisten, der die Schüsse abgab (siehe Info-Box). Dafür gibt es jetzt ein Zivilverfahren. Denn der Räuber will 10 000 Euro Schmerzensgeld von dem Polizeibeamten und hat ihn deshalb verklagt. Der 23-Jährige habe noch immer Schmerzen und müsse deshalb schmerzlindernde Mittel nehmen, heißt es in der Begründung.

Bevor es um die Frage geht, ob der verurteilte Räuber Anspruch auf Schmerzensgeld hat, gibt es aber noch ein prozessuales Problem. Bei Gericht wird derzeit geprüft, ob der Polizist überhaupt der richtige Beklagte ist, sagt Landgerichtssprecher Dr. Martin Alberring. Der Grund: Der Beamte war im Dienst, als er die Schüsse abgab. Und in diesem Fall haftet eigentlich nicht er, sondern der Arbeitgeber, also in diesem Fall das Land NRW.

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