Suizid in der Haft: Ministerin weist Vorwürfe zurück

Über ein Jahr, nachdem sich der als Mörder seiner Ex-Freundin verurteilte Schüler Nico Z. umbrachte, gibt es eine Stellungnahme. Demnach trifft die Justizbeamten keine Schuld.

Mönchengladbach. Der 20-jährige Nico Z. erhängte sich im Mai vergangenen Jahres in der Einzelzelle465 in der Justizvollzugsanstalt Siegburg.

Jetzt steht laut NRW-Justizministerium fest, dass es keinerlei Hinweise auf Versäumnisse der Justizangestellten gibt. Ein Suizid des Inhaftierten sei nicht zu erwarten gewesen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des NRW-Justizministeriums im Fall des toten Schülers.

Der Mönchengladbacher war im Dezember 2007 wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin VanessaG. (17) zu neun Jahren Haft verurteilt worden. In seiner Zelle hinterließ der junge Mann einen Abschiedsbrief an seine Mutter, in dem er auch über seine Schuld schrieb.

Schon die Verlegung des 20-Jährigen von Heinsberg nach Siegburg hatte Nicos Verteidiger Michael Rost, der seinen Mandanten auch in der Haft weiter rechtlich beriet, damals als "unerklärlich" bezeichnet.

Aus seiner Sicht sei Nico sehr wohl suizidgefährdet gewesen, lautete seine Einschätzung im vergangenen Jahr. Einen Suizidversuch des Mönchengladbachers habe es bereits gegeben. Das sei schon in der Hauptverhandlung klar geworden. Deshalb hätten die Justizangestellten in Siegen "mehr auf ihn achten sollen", äußerte sich Rost direkt nach dem Suizid.

Außerdem kritisierte der Anwalt, dass Nicos Mutter an dem gleichen Morgen, an dem ihr Sohn um sechs Uhr tot in der Zelle gefunden wurde, nicht rechtzeitig informiert wurde, sondern ahnungslos zu der Jugendstrafanstalt fuhr.

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt schrieb daraufhin an die NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter. Die CDU-Politikerin war zu dieser Zeit auch mit dem Freitod eines 19-Jährigen nur wenige Tage zuvor in der gleichen Haftanstalt konfrontiert. 2006 war die JVA Siegburg wegen eines Foltermords in die Schlagzeilen geraten.

Das Ministerium ließ die Ergebnisse der Obduktion, die Gefangenen- und Krankenakten auswerten und Beschäftigte vernehmen. Die Antwort des Ministeriums, dass das Verfahren danach eingestellt wurde, haben Nicos Eltern nach Einschätzung von Vertrauten "lediglich zur Kenntnis genommen". Die beiden suchten ihren Frieden und versuchten, "zur Ruhe zu kommen".

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