Streit um Handy endet mit Bewährungsstrafen

Zwei Männer verprügelten einen 30-Jährigen.

Zwei Mönchengladbacher, 27 und 28 Jahre alt, mussten gestern vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwältin warf den beiden gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Auf die Verlesung der Anklage reagierten die Männer gefasst. Im Gerichtssaal wurden sie dabei aufmerksam von ihren Betreuern beobachtet.

Der 28-Jährige gelernte Maler und Lackierer, der momentan Hartz IV bezieht, und der Mitangeklagte (27), der dabei ist, seinen Hauptschulabschluss nachzumachen, gaben bereitwillig zu, im August vergangenen Jahres einen 30-Jährigen geschlagen und getreten zu haben, als er bereits am Boden lag. Der Mann erlitt damals Rippenprellungen und eine Verletzung an der Oberlippe. Er wurde für drei Wochen krank geschrieben.

Damals habe es Streit um ein gestohlenes Handy gegeben. Der 30-Jährige soll im Handystreit eine Rolle gespielt haben. Das warfen die Angeklagten dem Mann offenbar vor. Der 28-Jährige musste 2014 zahlreiche Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auch den Mann, den sie später schlugen, soll an solchen Arbeitsstunden beteiligt gewesen sein. Man kannte sich. Am Tattag waren die drei Männer zusammen. „Ich hab dem Mann zuerst ins Gesicht geschlagen“, gab der ältere Angeklagte im Gerichtssaal zu.

Zugleich schilderte er seine Drogenprobleme. Bereits als 15-Jähriger habe er Amphetamine konsumiert. Nach einer ersten Therapie sei er aber wieder rückfällig geworden. „Aber jetzt habe ich mich wieder um eine Therapie bemüht und habe bereits die Zusage“, versicherte der Angeklagte. Die Männer versprachen schließlich, dem Opfer Schmerzensgeld zu zahlen. Von den Betreuern gab es lobende Hinweise.

Die Vorstrafenregister der Angeklagten enthielten allerdings mehrere Eintragungen. Am Ende verurteilte das Gericht die beiden Gladbacher wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Beide müssen an das Opfer 300 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem muss der 28-Jährige seine Therapie antreten und der Mitangeklagte muss den Hauptschulabschluss machen.

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