Steinewerfer entgeht der Zwangseinweisung

Ein 31-Jähriger ist gestern nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, vom Landgericht in einer Psychiatrie untergebracht worden. Nachdem der Mann im Juni 2004 einen Stein und ein Bauschild nach einer Frau geworfen hatte und dann auch noch mit ihrem Wagen davon fuhr, hatte die Staatsanwaltschaft wegen der zweifachen Körperverletzung Konsequenzen gefordert.

Der Mann, der wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs an einer paranoiden Psychose leidet, kam den Behörden aber gewissermaßen zuvor. Denn bereits zwei Jahre vor dem Gerichtstermin gestern hatte er sich selbst beim Amtsgericht gemeldet und sich unter Betreuung stellen lassen. Da es seitdem keine Vorkommnisse mehr gegeben habe, könne er eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht empfehlen, sagte ein Sachverständiger gestern vor Gericht. Die Richter folgten seiner Argumentation.

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