Sexualmord: Lebenslange Haft
Im Fall der zu Tode misshandelten 55-jährigen Frau aus Wickrath hat das Landgericht den angeklagten Rentner schuldig gesprochen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Der 68-jährige Wickrather reagierte auf das Urteil ebenso emotionslos, wie er den Prozess verfolgt hatte. Gestern wurde er vom Landgericht in Mönchengladbach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person mit Todesfolge verurteilt. Laut Gutachten der medizinischen Sachverständigen ist die 55-jährige Lebenspartnerin des Rentners aus Wickrath an massivem Blutverlust gestorben, nachdem der Partner sie am 7. November 2016 mit verschiedenen Gegenständen missbraucht hatte.
Aussage des Angeklagten beim Verhör durch die Polizei
Die Verteidiger hatten am Ende noch einen Beweisantrag gestellt und einen weiteren medizinischen Sachverständigen gefordert, weil sie die Todesursache bezweifeln. Die 55-Jährige sei womöglich an einem Halswirbelbruch gestorben, so der Beweisantrag. Tatsächlich war die Frau an dem Novemberabend, den sie mit dem Angeklagten und zwei Begleitern in einer Gaststätte verbrachte, vom Barhocker gefallen. Doch der Beweisantrag wurde gestern vom Schwurgericht als „bedeutungslos“ abgelehnt. Zwei medizinische Sachverständige hatten das Gericht und den Staatsanwalt mit ihren Gutachten überzeugt. Der massive Blutverlust des Opfers sei die Todesursache.
Danach forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer für den angeklagten Rentner eine lebenslange Haftstrafe. Nach dem Gaststättenbesuch habe der Angeklagte seine Partnerin mit den Begleitern nach Hause gebracht. Die Frau hatte einen Alkoholpegel von 3,79 Promille. Die 55-Jährige sei deshalb nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren, als der Rentner sie zu mit Kleiderbügeln und einem Bürstenstiel schlug und anschließend mit sexuellen Handlungen tödlich verletzte. Im Gerichtssaal habe der 68-Jährige behauptet, keine große Gewalt in der Novembernacht angewendet zu haben, erklärte der Staatsanwalt. Doch bei der Polizei hatte er ganz anders ausgesagt. Als die Frau schließlich heftig blutete, sei er immer heißer geworden. So hatte sich ein Polizeibeamter als Zeuge an die Aussage des Angeklagten erinnert. Der 68-Jährige habe den Tod der 55-Jährigen billigend in Kauf genommen, war der Staatsanwalt überzeugt.