Schwerbehinderte Lehrerin will klagen

Wie der Gladbacher Kreisverband des Sozialverbandes VdK mitteilt, leidet die Lehrerin an einem multiplen Krankheitsbild und kann aus ärztlicher Sicht nur am späteren Tag unterrichten.

Mönchengladbach. Eine teilzeitbeschäftigte, schwerbehinderte Lehrerin am Weiterbildungskolleg Mönchengladbach (WBK) will am 12. März vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf auf Beschäftigung am späten Nachmittag klagen.

Wie der Gladbacher Kreisverband des Sozialverbandes VdK mitteilt, leidet die Lehrerin — Mitglied der VdK — an einem multiplen Krankheitsbild und kann aus ärztlicher Sicht nur am späteren Tag unterrichten. Laut VdK fehle es in der Sache offenbar an „gutem Willen“, denn ein Unterricht sei ab 17.30 Uhr grundsätzlich möglich.

Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Schulbehörde habe den Antrag der Lehrerin bislang nicht einmal beantwortet. So habe die Betroffene Klage einreichen müssen.

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