Schüsse auf Freund: Angeklagter will aussagen

Im Juni 2017 soll der 38-Jährige ein weiteres Opfer von einem Balkon geworfen haben.

Mit starrem Gesichtsausdruck nahm der Angeklagte auf der Anklagebank des Landgerichts Mönchengladbach Platz. Er reagierte auch nicht, als der Staatsanwalt die Anklage vorlas. Im Juni 2017 soll der 38-Jährige sich mit einem Freund verabredet und diesem eine Pistole an den Kopf gehalten haben. Erst im letzten Moment konnte der Freund die Pistole beiseite schlagen, so dass ihn die Kugel verfehlte und die Windschutzscheibe des Autos des Angeklagten durchschoss.

Am selben Tag, so die Anklage, sei der Angeklagte in der Wohnung seiner Mutter mit einem weiteren Freund in einen Streit geraten. Diesen habe er mit einem Messer angegriffen. Daraufhin stieß er den Freund vom Balkon — er überlebte den Sturz schwer verletzt. Bereits einen Monat zuvor soll der Angeklagte eine weitere Person mit einer Pistole bedroht haben, um angebliche Spielschulden einzutreiben. Als ein Passant lautstark einschritt, feuerte der Angeklagte einen Schuss in seine Richtung.

Auf die eigentlichen Tatvorwürfe wurde in der ersten Hauptverhandlung noch nicht eingegangen. Das soll erst in Anwesenheit des Sachverständigen passieren. Der Kammervorsitzende Lothar Beckers forderte den Angeklagten in der ersten Verhandlung lediglich auf, seinen Lebenslauf detailliert zu schildern. Der 38-Jährige ging auf alle Fragen des Richters ein: angefangen bei der Kindergarten- und Schulzeit, über seine drei Fehlversuche, einen Schulabschluss zu erlangen, bis hin zu seinem zehnmonatigen Wehrdienst und die anschließende Arbeitslosigkeit. Sein Bruder sei es gewesen, der ihm fünf Jahre lang einen Arbeitsplatz vermittelt habe. Bald rutschte er aber wieder in die Arbeitslosigkeit. Zwischenzeitlich saß er bereits in Haft, finanziert wurde sein Leben nach der Entlassung von seiner Familie. Aus seiner zweiten Ehe ging ein Sohn hervor, doch ist diese Ehe bereits auch geschieden.

Der Fortsetzungstermin ist am 22. Januar. Dann wird der Verteidiger sein Plädoyer halten, die Tat wird thematisiert. Auch der Angeklagte wird sich zur Tat äußern.

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