Satudarah-Prozess: BGH bestätigt Urteile

Revision abgelehnt: Männer bleiben in Haft.

Symbolbid Justitia. Foto: dpa

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Mönchengladbach. Neun Tage lang hatte die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts im Verfahren wegen schweren Raubes und Verstoßes gegen Waffengesetze verhandelt. Die beiden Angeklagten, ein Mönchengladbacher (59) und ein Ratinger (37), hatten im Prozess von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Doch nach den Aussagen von Zeugen und Opfern war das Gericht von der Schuld der Mitglieder des Motorradclubs Satudarah überzeugt. Den 36-Jährigen verurteilten die Richter zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und den Mönchengladbacher zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe.

Die mehrfach vorbestraften Angeklagten hatten die Urteile nicht akzeptiert. Sie waren in Revision gegangen, aber ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Urteile mit dem sinngemäßen Hinweis „Es liegen keine Rechtsfehler vor“ anerkannt.

Zu dem Raubüberfall in einer Gladbacher Wohnung, der den Mitgliedern des Motorradclubs die Haftstrafen bescherte, war es am 11. Juni 2013 gekommen. Zusammen mit einem unbekannt gebliebenen Dritten suchten sie einen Mann, den sie aus einem Kontakt mit „Satudarah“ kannten. Dieser Mann hatte dem Ratinger versprochen, dessen Motorrad zu reparieren und für die Beschaffung von Ersatzteilen 2000 Euro angenommen. Doch das Motorrad blieb unrepariert.

Der wütende Ratinger wollte sein Geld zurück. Zusammen mit dem Dritten drangen die Angeklagten im Juni 2013 in eine Mönchengladbacher Wohnung ein, in der sich der Mann, der die Reparatur versprochen hatte, zeitweise aufhielt. In der Wohnung hielten sich aber nur zwei unbeteiligte junge Männer auf.

Sie wurden mit einer Pistole bedroht. Die Eindringlinge nahmen zwei Mobiltelefone und ein Tablet vom Tisch und verließen die Wohnung. Bei dem Gladbacher wurden später ein Schlagring und ein Springmesser entdeckt. Bei dem Ratinger fand die Polizei eine Selbstladepistole.

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