Rotieren bald riesige Windräder in Rheindahlen?

Das Land kann sich auf dem Gelände des Joint Headquarters (JHQ) bis zu 200 Meter hohe Anlagen vorstellen.

Mönchengladbach. So groß wie etwa 580 Fußballfelder ist die Fläche im Westen der Stadt, die derzeit noch von der britischen Rheinarmee und den Nato-Streitkräften als Joint Headquarter (JHQ) genutzt wird und am 13. Dezember an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben werden soll. Je näher der Termin des Abzugs rückt, desto intensiver wird über die Zukunft des Areals diskutiert.

So preist die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach das Gelände wie folgt im Internet an: „Ein Nachfolgekonzept kann die bestehende Infrastruktur mit Straßen und Gebäuden integrieren oder aber zu völlig neuen Nutzungsideen kommen.“

Und nun meldet sich auch die landeseigene Beratungsgesellschaft NRW.Urban zu Wort. Diese sieht sich als Schnittstelle zwischen der BImA, einem potenziellen neuen Eigentümer und allen anderen beteiligten regionalen Akteuren. Meinolf Bertelt-Glöß, Bereichsleiter Konzept bei NRW.Urban betont zwar, dass, „wir noch in einer sehr frühen Phase sind“, hat aber auf der anderen Seite bereits recht konkrete Vorstellungen: Auf dem Gelände sollen bis zu 200 Meter hohe Windkraftanlagen entstehen. „Vier bis fünf, wenn auf dem Gelände weitere Nutzungs-Inseln etabliert werden können, sechs bis sieben, wenn es zu einer reinen Grünfläche umgewandelt wird.“

Die geplante Höhe — üblich sind eigentlich eher 100 bis 120 Meter hohe Anlagen — ist laut Bertelt-Glöß vor allem Naturschutzaspekten geschuldet. „Untersuchungen haben gezeigt, dass hochrotorige Anlagen keine Gefahr für Fledermäuse und Vögel darstellen.“ In naher Zukunft soll eine Biotopuntersuchung Aufschluss bringen, welche Tiere in den Bereich leben.

Für Günter Heymanns, einen der Initiatoren der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand!“ (siehe Kasten) sind die Aussagen in Sachen JHQ-Zukunft „noch zu unkonkret, um Stellung beziehen zu können“. Grundsätzlich, so betont er, „gilt auch für diesen Bereich unsere Forderung, dass Windkraftanlagen mindestens 1500 Meter von der nächsten Bebauung entfernt sein sollten“.

Bertelt-Glöß: „Wir haben mit den vorgeschriebenen 800 Metern Abstand geplant. Ob ein größerer Abstand machbar wäre, haben wir nicht untersucht.“

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