Richterbeschluss: Keine Anstiftung zum Mord

Die 22 Jahre alte Marokkanerin Imane K. wurde freigesprochen. Der Staatsanwalt übte Kritik.

Mönchengladbach. „Versuchte Anstiftung zur Anstiftung zum Mord“ lautete der Vorwurf der Anklage. Mittwoch hat das Landgericht Imane K. (22) freigesprochen. In den Plädoyers von Staatsanwalt Bernd Drews und Verteidiger Mutlu Günal prallten Welten aufeinander.

Der Staatsanwalt beantragte vier Jahre Haft, denn er sah es als erwiesen an, dass die Marokkanerin versucht habe, einen Freund in Dresden dazu anzustiften, einen Auftragskiller zu besorgen, um ihren Ehemann zu ermorden. Drei Telefonate hatte es zwischen den beiden gegeben. Diese Telefonate waren von Ermittlern aus Chemnitz mitgeschnitten worden — ein Zufallsfund in einer Telefonüberwachung wegen einer ganz anderen Sache.

Denn eine junge Tunesierin wurde verdächtigt, ihren Mann ermordet zu haben. Und die Ermittler hofften, sie werde sich genau an den Mann in Dresden wenden, auf den auch Imane K. ihre Hoffnung zu setzen schien. Die ersten beiden Gespräche ließen die Ermittler noch Wort für Wort aus dem Arabischen übersetzen. Darin klang alles so, als suche die Frau einen Mörder.

Ihr Motiv: Weil die Ehe schlecht lief, es sexuell und finanziell nicht stimmte, hatte man sich getrennt. Bei einer Scheidung fürchtete sie, das Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verlieren. Vom dritten Telefonat lag dem Gericht in Gladbach lange Zeit nur eine Zusammenfassung vor.

Und diese schien nahtlos an die ersten beiden anzuknüpfen. Unter anderem sollten die beiden über die Möglichkeit gesprochen haben, in einem Kasino schnell an viel Geld zu kommen — und das hätte man, so hatte es der Dresdner zwei Tage zuvor erklärt, für einen Auftragsmörder gebraucht.

Verteidiger Günal drang darauf, dass auch dieses Gespräch Wort für Wort übersetzt wurde. Mit Erfolg. Er forderte dann einen Freispruch. Es sei über alles Mögliche gesprochen worden, auch über den Film „Hangover“, wo man eben im Kasino das schnelle Geld mache. Vor allem aber darüber, dass Imane K. zu dem Entschluss gekommen war, ihren Ehemann anzuzeigen — wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung.

Der Dresdner bestärkte sie darin. Wenn ihr Mann gewalttätig sei, könne sie sicher auch nach der Trennung ein Bleiberecht bekommen. Von einem geplanten Mord war nicht mehr die Rede. Günal versuchte das Gericht zu überzeugen, dass der Plan nie existiert habe, dass die ersten Gespräche Ausdruck einer leicht hysterischen Persönlichkeit sei. Diese Persönlichkeit hatte ihr Gutachter Martin Albrecht attestiert.

Ganz so folgten die Richter Günals Argumenten nicht. Sie sahen schon den Gedanken, dass Imane K. ihren Mann hätte loswerden wollen. Aber sie sahen auch den Rücktritt von diesem Plan. Fast ein Jahr hat die 22-Jährige in U-Haft verbracht. Dafür wird sie mit etwa 7000 Euro entschädigt. Ihre Zukunft ist bislang völlig ungewiss.

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