Prozess um Todesfahrt beginnt

Ein Viersener (18) steht in Kürze vor Gericht, weil im Februar eine 24-Jährige nach einer Autofahrt starb.

Mönchengladbach. Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei und der daraus folgende tödliche Unfall am 4. Februar um 4.30 Uhr auf der Hohenzollernstraße werden ab 13. November im Landgericht Mönchengladbach verhandelt. Dann sitzt ein mittlerweile 18-jähriger Viersener auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

In der besagten Nacht hatte die Besatzung eines Streifenwagens laut Anklage zufällig gesehen, wie der damals 17-Jährige auf der Aachener Straße mit dem Wagen in Schlenkern in die Gegenfahrbahn geriet und sehr dicht an parkenden Autos vorbeifuhr. Die Beamten versuchten vergeblich, den Fahrer zum Anhalten zu bewegen.

Er missachtete Verkehrsschilder und eine rote Ampel, raste nach Erkenntnissen der Ermittler mit 110 Stundenkilometern über die Hermann-Piecq-Anlage und über eine weitere rote Ampel auf die Hohenzollernstraße.

Dort kam er in einer leichten Linkskurve ins Schlingern und prallte frontal gegen einen Baum der Allee. Seine eingeklemmte Beifahrerin (24), die von der Feuerwehr aus dem Pkw befreit wurde, erlitt so schwere innere Verletzungen, dass sie am gleichen Morgen im Maria Hilf starb.

Die Unfallwagen war das Fahrzeug der Mutter der 24-Jährigen, mit dem sie ursprünglich selbst unterwegs gewesen war. Wie es dazu kam, dass der Jugendliche ohne Führerschein am Steuer saß, wollen die Richter nun klären. ahl

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