Prozess in Mönchengladbach Campingplatzmord: Urteil verzögert sich weiter

Neuss/Mönchengladbach. · Der Prozess sollte im November 2018 enden.Bei der Beweisaufnahme gab es Probleme.

 In diesem Wohnwagen war der Mann gestorben.

In diesem Wohnwagen war der Mann gestorben.

Foto: Georg Anders

Der Prozess um den Mord auf einem Campingplatz in Niederkrüchten verzögert sich erneut. Die für Donnerstag erwarteten Urteile könnten nun erst im Juli ergehen. Angeklagt sind eine 52-jährige Neusserin wegen Mordes, ihr Sohn sowie zwei weitere junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung. Mutter und Sohn sollen die beiden Mönchengladbacher angestiftet haben, den Lebensgefährten der Frau zu überfallen.

Nachdem die beiden Angeklagten den 54-jährigen Roland P. mit Pfefferspray und einem Teleskopschlagstock angegriffen hatten, sollen sie nach eigenen Angaben den Campingwagen verlassen haben. Anschließend soll die Neusserin ihrem Lebensgefährten selbst mehrmals mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen haben. Er erlag noch am Tatort seinen Verletzungen.

Der Prozess sollte eigentlich bereits im November beendet werden. Das war nicht möglich, weil die Handys der Angeklagten, noch nicht ausgelesen waren, vorher Experten aber die gelöschten Speicher rekonstruieren mussten. Die Verzögerungen gingen weiter. Auch der für Mitte Juni geplante Abschluss der Beweisaufnahme konnte nicht gehalten werden, weil Verteidiger und Nebenkläger weitere Beweisanträge stellten. Der Verteidiger bat zur Entlastung der Neusserin um ein Sachverständigengutachten für ein Foto, das nach der Wiederherstellung der Daten auf dem Handy eines Angeklagten gefunden wurde. Am Dienstag lehnte die Kammer den Antrag mit der Begründung ab, dass sie selbst „die erforderliche Sachkunde“ besitze. Die Person auf dem benannten Bild könne nicht das Opfer sein, schon weil sie ein anderes Shirt trägt.

Auch ein Antrag der Nebenklage, eine Sachverständige zu einem Abgleich von Blutspuren an dem Pulli des Geschädigten mit einem Angeklagten zu hören, wurde abgelehnt, da das entsprechende Gutachten im Rahmen der Hauptversammlung bereits verlesen worden sei. Der Prozess wird am 13. Juni fortgesetzt.

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