Polizisten-Schläger: Doch kein versuchter Mord?

Das Urteil, welches Roberto di S. zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilte, ist aufgehoben. Grund: Der versuchte Mord ist nicht erwiesen.

Mönchengladbach. Im Februar 2011 hatte das Mönchengladbacher Landgericht den damals 21-jährigen Roberto di S. wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er hatte dem Polizisten Michael Frehn mit einem gezielten Sprung das Gesicht zertrümmert.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss mitgeteilt, dass dieses Urteil keinen Bestand hat, sondern vor dem Landgericht, diesmal in Düsseldorf, neu verhandelt werden soll. Mit dem Beschluss, der vom 29. November datiert, aber erst Ende Januar in Mönchengladbach einging, wird das Urteil aufgehoben: Die Karlsruher Richter sehen den versuchten Mord als nicht erwiesen an.

Rückblende: Es war der 28. August 2010, nachts zwischen zwei und drei Uhr. Die Polizei musste in den Mönchengladbacher Stadtteil Odenkirchen ausrücken, weil es einen Einbruch in einem Supermarkt gegeben haben sollte. Als Beamte, auch Hundeführer, die Menschen, die sich in der Nähe aufhielten, kontrollieren wollten, rastete einer der Schaulustigen aus, schlug und trat um sich. Frehn — bekannt aus der RTL-II-Serie „Ärger im Revier“ — und ein weiterer Kollege eilten zur Hilfe, halfen, den Mann am Boden zu fixieren und ihm Handfesseln anzulegen.

Roberto di S., der davon ausgegangen sein soll, dass es sich bei dem Randalierer um seinen Bruder gehandelt haben könnte — sei auf die Polizisten losgestürmt und Frehn mit den Füßen ins Gesicht gesprungen. Im Prozess im Frühjahr 2011 hatte Frehn ausgesagt, er habe di S. nicht kommen sehen, nicht mit einem Angriff gerechnet. Das war ein wichtiges Argument für die Richter in Mönchengladbach. Frehn sei arg- und wehrlos gewesen. Demnach hätte di S. heimtückisch gehandelt.

Das sehen die Richter in Karlsruhe anders. Andere Beamte hätten bereits vorher versucht, di S. festzuhalten. Frehn habe einen Angriff nicht ausschließen können, so die Begründung für die Aufhebung des Urteils. Der hatte aber ausgesagt, er habe wirklich nichts mitbekommen, für ihn sei die Situation „safe“ (sicher) gewesen.

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