Pier-Prozess: Verteidiger greift Richter an

Taktik bestimmt den Auftakt der Verhandlung gegen den Ex-Chefarzt Arnold Pier.

Mönchengladbach. Nach 20 Minuten war alles schon wieder vorbei: Am ersten Verhandlungstag im Prozess um den größten Krankenhaus-Skandal der deutschen Nachkriegsgeschichte konnte am Donnerstag vor dem Mönchengladbacher Landgericht noch nicht einmal die Anklage verlesen werden. Die Verteidigung des Hauptangeklagten Dr. Arnold Pier (53), dem der Tod von sieben Menschen und eine Vielzahl von Körperverletzungen vorgeworfen wird, lehnte den Vorsitzenden Richter Lothar Beckers und eine Beisitzerin wegen Befangenheit ab. Jetzt muss eine andere Kammer über den Antrag befinden, ob der Prozess am kommenden Donnerstag fortgeführt werden kann, oder ob das Verfahren mit einer anderen Richter-Besetzung neu aufgerollt werden muss.

Der Frankfurter Star-Anwalt Egon Geis (78), der für seinen Mandanten Pier in geschliffenen Worten den Befangenheitsantrag stellte, ist seit mehr als 40 Jahren im Geschäft. Er gilt als ebenso versierter wie aggressiver Anwalt, der schon Kanzler-Ohrfeigerin Beate Klarsfeld vertrat sowie zuletzt in München Helg Sgarbi, den Sex-Erpresser von BMW-Erbin Susanne Klatten.

Kernpunkt seines Befangenheitsantrags: Der Haftbefehl, den die Kammer von Vorsitzendem Richter Beckers im April vergangenen Jahres gegen Pier verhängt hatte, sei in weiten Teilen identisch mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Das lege den Verdacht nahe, die Kammer habe in dem Haftbefehl ungeprüft die Feststellungen der Staatsanwaltschaft zu Grunde gelegt - und stehe damit dem Angeklagten nicht mehr unvoreingenommen gegenüber.

Einige Prozessbeobachter hatten bereits vor Beginn der Verhandlung mit einem solchen Antrag gerechnet: Denn der manchmal etwas arrogant erscheinende Verteidiger beginnt viele seiner Verfahren gerne mit Befangenheitsanträgen oder so genannten Besetzungsrügen - gefolgt von zahlreichen weiteren prozess-taktischen Anträgen.

Auch für das Mönchengladbacher Verfahren scheint sich Geis einiges vorgenommen zu haben: "Wir werden uns aggressiv gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen", sagte er bereits vor Betreten des Gerichtssaales in die Mikrophone der Medien. Und beim Verlassen des Saals sagte er, süffisant lächelnd: "Von solchen Anträgen haben wir noch ein paar in der Tüte."

Bei näherer Betrachtung allerdings scheint der Befangenheitsantrag wenig Erfolgsaussichten zu haben. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte den Haftbefehl zeitgleich mit dem Einreichen der Klageschrift gestellt. Diese Klageschrift aber hat das Gericht in vollem Umfang zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Das wiederum darf ein Gericht nur dann, wenn es hinreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Insofern ist naturgemäß jedes Gericht in gewisser Weise voreingenommen.

Somit wird aller Voraussicht nach die Staatsanwaltschaft am kommenden Donnerstag ihre Anklage verlesen - und Dr.Pier und fünf weitere angeklagte Ärzte beschuldigen, Leben und Gesundheit ihrer Patienten dem Profitstreben untergeordnet zu haben, was letztlich zum Tod von sieben Menschen und zu 60 Verletzten führte.

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