Offenbar Racheaktion Nach Tod eines Obdachlosen in Mönchengladbach - zwei Männer verurteilt

Mönchengladbach · Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Mönchengladbach sind zwei Männer verurteilt worden. Ein Tötungsvorsatz war aber laut Gericht nicht nachweisbar.

Am Landgericht Mönchengladbach sind zwei Männer nach dem Tod eines Obdachlosen verurteilt worden.

Am Landgericht Mönchengladbach sind zwei Männer nach dem Tod eines Obdachlosen verurteilt worden.

Foto: dpa/Marius Becker

Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Mönchengladbach hat das dortige Landgericht zwei Männer zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt. Die Männer aus Polen waren wegen Mordes angeklagt, wurden aber wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der Tötungsvorsatz sei nicht nachweisbar, erklärte das Gericht am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Zu den verhängten Haftstrafen kommt wegen ihrer Alkoholabhängigkeit die Unterbringung in einer Entzugsklinik.

Die 37- und 38-jährigen Männer hatten gestanden, unter Alkoholeinfluss gemeinsam mit einem weiteren Täter im Streit um Geld auf das Opfer massiv eingeprügelt und getreten zu haben. „Mit dem Geständnis haben sie sich einige Haft erspart“, sagte der Vorsitzende Richter zu den Angeklagten.

Nach Überzeugung der Strafkammer hatte das Duo mit einem weiteren Mittäter in der Nacht zum 23. September eine Racheaktion geplant. Anlass war, dass sie dem 38-jährigen Landsmann Geld zum Einkaufen gegeben hatten, dieser das Geld aber unterschlagen habe. Das Opfer hatte im Gegensatz zu den Angeklagten kein Hausverbot in dem Supermarkt. Die Angeklagten waren nach Gutachtermeinung in der Nacht stark angetrunken und daher zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig.

Beide kommen ebenfalls aus der Obdachlosenszene. Nach ihnen hatte die Polizei mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Der eine war in Rotterdam, der andere in Polen festgenommen worden.

(dpa)
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