Abgaben in Mönchengladbach Straßenbaubeiträge: Neue Satzung gilt nur für künftige Bauprojekte

Mönchengladbach. · Der Stadtrat will die rechtliche Grundlage für die Beiträge in diesem Jahr anpassen.

 Die Stadt zieht von den Anwohner der Bökelstraße in jedem Fall noch die Beiträge entsprechend der alten – und „teureren“ – Satzung ein.

Die Stadt zieht von den Anwohner der Bökelstraße in jedem Fall noch die Beiträge entsprechend der alten – und „teureren“ – Satzung ein.

Foto: Andreas Gruhn

Die Risse im Asphalt der Bökelstraße waren unübersehbar. 1926 wurde die Straße gebaut, 1963 wurde der Bau der Straße mit den Anliegern abgerechnet. Seit Mitte Oktober wird dort wieder gebaut, die Straße wird erneuert mit einem komplett neuen Straßenaufbau zwischen den vorhandenen Bordsteinen. Das bedeutet einerseits: Auf dem bisher fertigen Abschnitt gleiten Fahrzeuge auf einem frischen Asphalt dahin. Der dritte Bauabschnitt ist bereits fertig. Das bedeutet aber auch: Die Anlieger werden bald Post von der Stadt bekommen und in einem Bescheid an den Kosten für die Erneuerung der Straße beteiligt. Das sieht die städtische Beitragssatzung so vor, und daran ändert dann wohl auch nichts mehr die Gesetzesänderung, zu der sich die schwarz-gelbe Landesregierung Ende vergangenen Jahres durchgerungen hat – und die die Höhe der Beiträge für Grundstückseigentümer deutlich senkt.

Hausbesitzer müssen künftig weiter Beiträge für Straßenbauarbeiten bezahlen. Die Änderung im Landesgesetz muss erst noch in Mönchengladbach übernommen werden. „Dafür muss die kommunale Satzung angepasst werden“, teilt die Stadt mit. Das Rathaus werde 2020 eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat vorbereiten, damit die Politik darüber entscheiden kann. „Wir wollen natürlich die von der Landesregierung beschlossenen Möglichkeiten nutzen, damit die Bürger von den Landesmitteln profitieren“, sagt Stadtsprecher Mike Offermanns.

Konkret bedeutet dies, dass Bürger beispielsweise künftig „nur“ noch 40 Prozent der Kosten tragen statt bisher 70 Prozent, bei neuen Gehwegen 40 statt der bisher geforderten 80 Prozent. Damit würden Anlieger in Mönchengladbach stärker entlastet als solche in vielen anderen Kommunen. Denn im Land legen 159 der 396 Städte und Gemeinden bisher nur 50 Prozent der Baukosten um. Von der Neuregelung profitieren nach Angaben der Stadt allerdings nur solche Verfahren, die noch nicht begonnen wurden. Laufende Verfahren werden noch nach dem alten Muster abgerechnet, teilt die Stadt mit.

Regelung entlastet Anlieger in Mönchengladbach besonders

Das bedeutet: Die Bökelstraße fällt noch unter die alten Bestimmungen und wird entsprechend abgerechnet. Ebenso die Arbeiten an der Roermonder (Metzenweg bis Untere Straße), Eickener (von Hohenzollernstraße bis Spielkaulenweg), Burggrafen- (von Aachener Straße bis Waldnieler Straße) und eben der Bahner/Konstantinstraße. Alle stehen in den kommenden Jahren zur Beitragserhebung an, wie die Stadt im September mitteilte.

Von 2014 bis 2018 hat die Stadt Straßenbaubeiträge in einer Höhe von insgesamt rund drei Millionen Euro von den Bürgern eingefordert. Das sind rund 600 000 Euro im Jahr. Insgesamt wurden 1283 Anlieger dazu herangezogen, sich an den Kosten zu beteiligen. Die allermeisten davon hatten einen vierstelligen Betrag zu bezahlen. In 42 Fällen allerdings forderte die Stadt Beiträge von über 10 000 Euro, also in 3,3 Prozent der Fälle. Krassestes Beispiel ist der Reiterhof von Klaus Barthelmes: Rund 91 500 Euro soll der 83-Jährige bezahlen, weil die Straße Bahner, an der sein Grundstück liegt, samt Kanal erneuert wurde. Weil noch die alte Satzung gilt, ist für die Stadt klar: Die gesetzliche Neuerung zieht für ihn noch nicht.

Mit einer Beispielrechnung machte die Stadt im September die Auswirkungen der Neuregelung deutlich. Für die Beitragsberechnung an der Ulmensstraße etwa würden nach alter Satzung für ein 300 Quadratmeter großes Grundstück, das zweigeschossig bebaubar ist, knapp 7100 Euro fällig. Nach neuer Regelung wären das noch gut 3800 Euro. Für die Differenz soll das Land aufkommen, das dafür landesweit jährlich 65 Millionen Euro bereitstellt.

Außerdem sieht das neue Landesgesetz eine stärkere Bürgerbeteiligung mit verpflichtenden Anwohnerversammlungen und günstigere Finanzierungen für Ratenzahlungen vor. Außerdem sollen Anlieger, deren Grundstücke besonders tief sind oder an mehreren Straßen liegen, Rabatte erhalten.

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