Vergnügungsstätten in Mönchengladbach Stadt sagt Schandflecken Kampf an

Mönchengladbach. · Am Hauptbahnhof dürfen sich künftig keine neuen Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Erotik-Kinos niederlassen. Das regeln ein Bebauungsplan und eine Änderung im Vergnügungsstättenkonzept der Stadt. Doch Bestandsbetriebe wird man damit nicht los.

 Sex Shops

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Foto: bauch, jana (jaba)

Vergnügungsmeilen mit Sexshops, Erotik-Kinos und Spielhallen gehören in vielen großen Städten zum Bahnhofsumfeld dazu. In Mönchengladbach ist das die Hindenburgstraße zwischen Europaplatz und Breitenbachstraße, aber auch Haus Westland, das kurz vor dem Abriss steht. Gegen diese „Perlen“ des Stadtbildes geht die Verwaltung vor. Sie hat jetzt dafür das Vergnügungsstättenkonzept geändert. Die Steinmetzstraße zwischen Bismarckstraße und der Kreuzung Breitenbachstraße ist kein Toleranzbereich mehr, indem sich solche Betriebe ansiedeln können. Damit dürfen dort keine Spielhallen, Wettbüros, Sexshops, Bordelle, Erotik-Kinos und -Bars mehr eröffnen. Wohungsprostitution ist dort dann ebenfalls verboten.

Der Abschnitt war ursprünglich einer von 20 in dem gesamten Konzept. Wegen der Planungen rund um den neuen Busbahnhof und die „19 Häuser“, für die Haus Westland abgerissen werden soll, hat die Stadt dies nun geändert. Der Planungs- und Bauausschuss hat dem bereits zugestimmt. „Die Darstellung eines Toleranzbereiches im Vergnügungsstättenkonzept ist mit den veränderten Planungsabsichten nicht mehr vereinbar“, heißt es im Beschluss.

Betroffen von der Regelung ist noch eine Spielhalle an der Steinmetzstraße. Ob die bleibt, ist noch nicht klar. Denn derzeit wird die Spielhallen-Landschaft in der Stadt massiv umgekrempelt. Der Glücksspielstaatsvertrag legt fest, dass zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 350 Metern liegen muss. Um die Ecke an der Hindenburgstraße sind aber auch noch einige Betriebe. Die Stadt registriert dort einen Spielhallenstandort mit zwei Spielhallen und zwei Wettvermittlungsstellen.

Insgesamt geht die Stadt laut Planungsdezernent Gregor Bonin davon aus, dass von den 72 Spielhallen an 46 Standorten 23 eine Erlaubnis erhalten werden und 15 weitere eine befristete Erlaubnis wegen der Härtefallregelung. Acht Spielhallen an vier Standorten sind bereits dicht, weitere 26 werden noch schließen müssen. Und möglicherweise nutzt die Stadt dies zu einer Bereinigung genau in diesem Bereich.

Die untere Hindenburgstraße ist nämlich ein Gebiet, wo der sogenannte Trading-Down-Effekt um sich gegriffen hat. Sprich: Eine Spelunke zieht noch weitere ähnliche Betriebe an, es entsteht eine Schmuddelecke. Zwar habe dort die Zahl der Vergnügungsstätten abgenommen und die Betriebe teilweise durch Leerstand ersetzt, so die Stadt. „Letztlich ist aber eine Aufwertung noch nicht gelungen“, befindet sie. Der 2019 aufgestellte Bebauungsplan legt zwar fest, dass Vergnügungsstätten an der Stelle künftig ausgeschlossen sind. Aber bestehende Genehmigungen werden dadurch nicht aufgehoben.

Grundsätzlich will die Stadt auch das gesamte Vergnügungsstättenkonzept noch einmal neu auflegen. Dies sei wegen der vielen Veränderungen seit 2013 sinnvoll. Das soll frühestens im Sommer 2021 geschehen, weil dann auch ein neuer Glücksspielstaatsvertrag samt darauf aufbauendem Ausführungsgesetz in NRW geplant ist.

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