Vergnügungsstätten in Mönchengladbach : Stadt sagt Schandflecken Kampf an
Mönchengladbach. Am Hauptbahnhof dürfen sich künftig keine neuen Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Erotik-Kinos niederlassen. Das regeln ein Bebauungsplan und eine Änderung im Vergnügungsstättenkonzept der Stadt. Doch Bestandsbetriebe wird man damit nicht los.
Vergnügungsmeilen mit Sexshops, Erotik-Kinos und Spielhallen gehören in vielen großen Städten zum Bahnhofsumfeld dazu. In Mönchengladbach ist das die Hindenburgstraße zwischen Europaplatz und Breitenbachstraße, aber auch Haus Westland, das kurz vor dem Abriss steht. Gegen diese „Perlen“ des Stadtbildes geht die Verwaltung vor. Sie hat jetzt dafür das Vergnügungsstättenkonzept geändert. Die Steinmetzstraße zwischen Bismarckstraße und der Kreuzung Breitenbachstraße ist kein Toleranzbereich mehr, indem sich solche Betriebe ansiedeln können. Damit dürfen dort keine Spielhallen, Wettbüros, Sexshops, Bordelle, Erotik-Kinos und -Bars mehr eröffnen. Wohungsprostitution ist dort dann ebenfalls verboten.
Der Abschnitt war ursprünglich einer von 20 in dem gesamten Konzept. Wegen der Planungen rund um den neuen Busbahnhof und die „19 Häuser“, für die Haus Westland abgerissen werden soll, hat die Stadt dies nun geändert. Der Planungs- und Bauausschuss hat dem bereits zugestimmt. „Die Darstellung eines Toleranzbereiches im Vergnügungsstättenkonzept ist mit den veränderten Planungsabsichten nicht mehr vereinbar“, heißt es im Beschluss.
Betroffen von der Regelung ist noch eine Spielhalle an der Steinmetzstraße. Ob die bleibt, ist noch nicht klar. Denn derzeit wird die Spielhallen-Landschaft in der Stadt massiv umgekrempelt. Der Glücksspielstaatsvertrag legt fest, dass zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 350 Metern liegen muss. Um die Ecke an der Hindenburgstraße sind aber auch noch einige Betriebe. Die Stadt registriert dort einen Spielhallenstandort mit zwei Spielhallen und zwei Wettvermittlungsstellen.