Blaulichtmeile in Mönchengladbach Blaulichtmeile: Gewerkschaft klagt gegen Einkaufssonntag

Gladbach. · Am Sonntag kommen Tausende wohl auch zum Shoppen in die City – nicht jedoch, wenn es nach Verdi geht.

 Ob Besucher der Blaulichtmeile am kommenden Sonntag in der Gladbacher Innenstadt einkaufen können, ist noch offen.

Ob Besucher der Blaulichtmeile am kommenden Sonntag in der Gladbacher Innenstadt einkaufen können, ist noch offen.

Foto: Theo Titz

Die Hindenburgstraße wird am kommenden Sonntag voller Blaulicht sein. Der Verein „Sicher miteinander“ veranstaltet seine Blaulichtmeile und lässt dafür Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und viele weitere Organisationen alles auffahren, was Räder hat. Besucher sollen Großgeräte selbst erkunden können. Dazu sollen die Geschäfte an der Hindenburgstraße geöffnet sein. Doch ob am Sonntag wirklich eingekauft werden kann, liegt nun in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster.

Wie das Gericht am Dienstag bestätigte, hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vorläufigen Rechtsschutz im Eilverfahren beantragt. Das bedeutet: Die Richter sollen auf Antrag der Gewerkschaft die von der Stadt ausgesprochene und vom Rat bestätigte Genehmigung zum Öffnen der Geschäfte wieder kippen. Die Gewerkschaft hatte den Antrag am 17. April (Gründonnerstag) eingereicht. Die Stadt hatte bis Dienstagmittag Zeit für eine Stellungnahme, die das Rathaus auch abgegeben habe, wie Stadtsprecher Dirk Rütten erklärte. Wann die Richter in Münster entscheiden, ist offen. Ein OVG-Sprecher sagte, der zuständige Senat werde „rechtzeitig in dieser Woche“ eine Entscheidung treffen. Verdi hat bereits viele Sonntagsöffnungen in Deutschland gerichtlich gestoppt, in Mönchengladbach bisher aber nicht. Nun erreicht dieser bundesweit lange währende juristische Streit die Stadt.

Es war eine Klage mit Ansage. Bereits am 10. Januar forderte Verdi in einem Schreiben von der Stadt, „den Termin Blaulichtmeile zu stornieren“. Dominik Kofent, Bezirksgeschäftsführer von Verdi, schreibt darin: „Diese geplante Veranstaltung dient nicht dem Erhalt, der Stärkung/Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots.“ Die für den stationären Einzelhandel ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation sei nicht geeignet, eine Ausnahme von der Sonntagsruhe zu begründen. „Somit geht es um das bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber“, so Kofent weiter, der am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war.

Bereich für die Sonntagsöffnung wurde bereits verkleinert

Das Gladbacher Citymanagement sieht das natürlich anders. „Die Blaulichtmeile bringt ganz viele Akteure zusammen und sorgt für ein riesiges Interesse an der Innenstadt“, sagt Stefan Wimmers, Vorsitzender des Citymanagements. Die Stadt habe bereits abgewogen nach dem Antrag der Händler im vergangenen Jahr und den Bereich für die Sonntagsöffnung verkleinert. In seiner Einschätzung für den Rat kam das Ordnungsamt zu dem Schluss, dass die Öffnung dem Erhalt des vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots diene. Die Öffnung diene dem Sachgrund der Belebung der Innenstädte, sie stärke die überörtliche Sichtbarkeit Mönchengladbachs. „Das öffentliche Interesse an der Ladenöffnung ist auch nach Abwägung mit dem grundgesetzlich geregelten Sonntagsschutz gegeben“, so die Stadt damals.

Die Stadt verweist insbesondere auf die Nähe zu den Niederlanden: „Für Mönchengladbach ist die regelmäßige Veranstaltung von verkaufsoffenen Sonntagen in besonderer Weise aufgrund der Nähe zur niederländischen Grenze beziehungsweise in Nachbarschaft zu Roermond und dessen Factory Outlet von hoher Bedeutung.“ Wimmers betont: „Wir sind an Sonntagen aus holländischer Sicht genug gebeutelt. Wir hatten an Ostern gerade drei Feiertage, an denen der halbe Niederrhein im Nachbarland einkaufen war.“

Wimmers kritisiert vor allem den Zeitpunkt der Beschwerde durch Verdi. Die Gewerkschaft ließ sich nach dem Ratsbeschluss vom 12. Februar und der Veröffentlichung im Amtsblatt am 28. Februar tatsächlich sieben Wochen Zeit, um ihrer Ankündigung auch eine Klage folgen zu lassen. „Die Rechtsprechung sieht eigentlich vor, dass man zeitnah nach Kenntnis klagen muss. Zeitnah bedeutet einen Monat“, so Wimmers. Der Antrag wenige Werktage vor der geplanten Sonntagsöffnung habe „mit fairem Umgang miteinander nichts zu tun. So tritt man sehr vielen ganz bewusst auf den Fuß.“ Händler, Veranstalter und Citymanagement hätten sich schließlich vorbereitet auf den Tag.

Das Kappesfest in Rheindahlen, zu dem am kommenden Sonntag ebenfalls die Geschäfte öffnen dürfen, ist von der Klage nicht betroffen.

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