Revision abgelehnt Fall Baby Ben: Urteil ist rechtsgültig

Mönchengladbach. · Wegen angeblich rechtswidriger Vernehmungen durch die Polizei ging der verurteilte Vater in Revision. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet.

 Nach dem Tod des Säuglings wurden am Rheydter Marktplatz Blumen und Kerzen für Ben abgelegt.

Nach dem Tod des Säuglings wurden am Rheydter Marktplatz Blumen und Kerzen für Ben abgelegt.

Foto: Theo Titz/koop

Baby Ben wurde nur anderthalb Monate alt. Der Säugling war wochenlang von seinem Vater misshandelt und schließlich getötet worden. Im September vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht Mönchengladbach den damals 30-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Schon damals kündigte sein Verteidiger Revision an.

Der Vater von Baby Ben, der bei der Polizei noch zugegeben hatte, seinen Sohn in eine Decke gedreht zu haben, bis dieser aufhörte zu atmen, widerrief später sein Geständnis. In der Verhandlung erhob er stattdessen schwere Vorwürfe gegen die Kriminalbeamten. Sie hätten ihn bei der Vernehmung angeschrien, ohne sein Einverständnis geduzt und ihm seinen Anwalt vorenthalten. Das Geständnis habe er unter Druck unterschrieben.

Und mit diesem Vorwurf sowie der Anschuldigung, dass der Angeklagte von den Ermittlungsbeamten in „rechtswidriger Art und Weise seiner Freiheit beraubt“ gewesen sei, wurde offenbar auch der Revisionsantrag begründet. Das geht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshof hervor. Der sieht allerdings keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das oberste Gericht hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Mönchengladbach Landgerichts einstimmig als unbegründet verworfen. Das Urteil gegen Bens Vater ist damit rechtsgültig. Der Mord-Fall Baby Ben hatte in ganz Mönchengladbach für Entsetzen gesorgt: In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2018 starb der kleine Junge in einer Hocksteiner Wohnung. Vorausgegangen war ein wochenlanges Martyrium. Die Liste der Vorwürfe gegen den Vater im Prozess war lang: So habe sich der 94 Kilogramm schwere 30-Jährige vor das Baby gekniet und sich dann mit vollem Körpergewicht mit den Händen auf Brust- und Bauchbereich des Säuglings gestützt und damit den Körper des kleinen Jungen heftig eingedrückt. Obwohl das Baby dadurch nicht mehr atmen konnte und grüne Flüssigkeit erbrochen habe, habe der Vater dies täglich und bis zu fünfmal wiederholt.

Vater soll sich von dem
Baby gestört gefühlt haben

Außerdem soll der Vater Ben aus seinem Arm fallen gelassen haben, wobei der Säugling mit dem Kopf zuerst auf den Wickeltisch und danach auf dem Fußboden aufgeschlagen sei. Wie die Ermittlungen der Polizei ergeben hatten, fühlte sich der Vater durch das Baby offenbar in seinem Lebensrhythmus gestört. Der arbeitslose 30-Jährige soll gerne lange geschlafen haben. Als die Gewaltanwendungen an seinem Sohn schließlich durch einen anstehenden Arztbesuch aufzufallen drohten, entschloss sich der Vater, den Säugling zu töten.

Eine Rechtsmedizinerin hatte bei dem Baby schwere Verletzungen des Dünndarms, der Leber, beidseitige Serienfrakturen der Rippen sowie Einblutungen im Kopf und hinter dem Brustbein festgestellt. Todesursache seien Ersticken und Blutungen in der Bauchhöhle gewesen, die durch erhebliche stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Rumpf des Kindes herbeigeführt worden sein müssen. Jedes Geschehen alleine hätte zum Tod des Kindes führen können. Offenbar hatte der Vater nach dem Tod seines Sohnes und seinem Geständnis auf verschiedene Arten versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Einer psychologischen Gutachterin gegenüber hatte er zum Beispiel erklärt, er habe die Taten für seine Lebensgefährtin und Mutter von Ben auf sich genommen. Doch für das Gericht waren alle Indizien, Aussagen und Gutachten mit dem anfänglichen Geständnis des 30-Jährigen im Einklang zu bringen. Alle anderen Einlassungen waren für die Richter unglaubwürdig. Deshalb das Urteil „lebenslang“. Die Mutter des kleinen Ben wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Weil sie ihrem Sohn nicht half, muss sie für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

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