Neun Zonen in Mönchengladbach So funktioniert das Anwohnerparken

Mönchengladbach. · Die Bezirksvertretung Süd will, dass die Stadt neue Zonen in Rheydt ausweist.

Mönchengladbach: Stadt will neue Anwohnerparkzonen ausweisen
Foto: grafik

Die Stadt soll weitere Anwohnerparkzonen in Rheydt ausweisen. Dafür hat sich die Bezirksvertretung Süd jetzt ausgesprochen. Sie empfiehlt solche Zonen im Umfeld des Elisabethkrankenhauses, beim Stadttheater, an der Tauben- und Freiheitsstraße. Die Stadtverwaltung plant überdies, die Breite Straße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Theodor-Heuss-Straße mit in das Bewohnerparkgebiet einzubeziehen, das von der Bezirksvertretung-Nord im Umfeld der Fachhochschule beschlossen werden soll. Die Einführung der Bewohnerparkregelung soll dort aber erst in Kraft treten, wenn das Bewohnerparkgebiet im Umfeld der Hochschule eingerichtet wird.

Solche Anwohnerpark-Regelungen bedeuten: Anlieger können einen Ausweis erwerben, der ihnen Parken nahe der Haustür gestattet. Für alle anderen gelten Verbote und Einschränkungen, etwa eine nur zeitlich begrenzte Parkerlaubnis bei Nutzung einer Parkscheibe. Wir erklären, wie das Anwohnerparken funktioniert.

Wer entscheidet, wo eine Zone eingerichtet wird?

„Eine Bewohnerparkzone wird nicht einfach ,per ordre de Mufti’ von oben angeordnet. Ihr geht immer ein längerer Abstimmungs- und Untersuchungsprozess voraus, in den auch die Betroffenen eingebunden sind“, sagt Dirk Rütten von der städtischen Pressestelle. Wenn Bewohner für ihre Straße oder ihr Viertel eine Bewohnerparkregelung forderten, die örtlichen Politiker eine einrichten möchten oder die Stadtverwaltung eine solche für sinnvoll halte, müsse die Politik die Verwaltung beauftragen zu prüfen, ob die nötigen rechtlichen Voraussetzungen gemäß Straßenverkehrsordnung zur Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten „für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel“ erfüllt sind. Die Anordnung von Bewohnerparken ist nur dort zulässig, so Rütten, wo „mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.“

Die Verwaltung untersuche daher: Wie viele Menschen wohnen in dem Gebiet? Wie viele Autos sind dort angemeldet? Wie sieht die Parksituation aus? Wie viele Autos suchen zu welchen Zeiten in dem Gebiet einen Parkplatz? Wie viele Stellflächen gibt es im öffentlichen Bereich und auf Privatgrundstücken? Außerdem, so der Stadtsprecher, werden die Anwohner gefragt, ob sie eine solche Parkzone wollen.

Seien die Voraussetzungen erfüllt und wünsche die Mehrheit der Befragten die Bewohnerparkzone detailliert geplant: Soll es Parkscheinautomaten oder Parkscheibenregelung für „Fremde“ geben? Welche Straßen werden bis zu welcher Hausnummer einbezogen? Wo werden Schilder aufgestellt? Diese Planung wird wieder der Politik zur Entscheidung vorgelegt.

Unter welchen Bedingungen erhält man einen Ausweis?

Der Anwohner muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Zone gemeldet sein und auch dort wohnen. Das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein. Für jeden Anwohner gibt es nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug. Hat ein Anwohner zwei oder mehr Fahrzeuge, können maximal zwei Kennzeichen auf dem Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Der Ausweis kann nur für Pkw und Pkw-Kombi, nicht aber für Krafträder oder Lkw beantragt werden. Bei dauerhafter Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht auf den Anwohner zugelassen ist, muss eine formlose Bescheinigung des Halters über die Dauernutzung vorgelegt werden. Für ein privat genutztes Dienstfahrzeug muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Was kostet ein Parkausweis?

7,50 Euro für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten; 15 Euro bis zu sechs Monate; 30 Euro bis zu einem Jahr, 60 Euro bis zu zwei Jahren.

Wie beantragt man einen Bewohnerparkausweis?

Seit dem Start des städtischen Internet-Serviceportals (www.service.moenchengladbach.de) können Bewohnerparkausweise Ende Januar komplett online beantragt und bezahlt werden. „Alleine am ersten Wochenende wurden sechs Ausweise online abgewickelt. Das Ganze dauert nur wenige Minuten, zum Amt müssen die Antragsteller nur noch in vereinzelten Ausnahmefällen“, sagt Rütten. Antragsteller können sich den Ausweis daheim selbst ausdrucken. Wer den Parkausweis nicht online beantragen oder verlängern möchte, könne dies auch noch in der Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten an der Rheinstraße 70 oder in den Meldestellen im Vitus-Center und im Rathaus Rheydt erledigen.

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