Teure Sanierungen in Mönchengladbach Anlieger zahlen weniger Baubeiträge

Mönchengladbach. · Hausbesitzer zahlen künftig geringere Beiträge, wenn die Straße vor ihrem Haus saniert wird. Die Stadt muss ein Konzept vorlegen.

 Bis März 2020 wurde zuletzt die Bökelstraße saniert. Auch sie wird noch nach dem alten Muster abgerechnet.

Bis März 2020 wurde zuletzt die Bökelstraße saniert. Auch sie wird noch nach dem alten Muster abgerechnet.

Foto: Andreas Gruhn

Einige Anlieger an der Viersener Straße, der Augsteinstraße, der Taubengasse und der Färberstraße werden bald Post aus dem Rathaus bekommen. Darin werden sie aufgefordert, sich an den Kosten für die Straßensanierung zu beteiligen. Das teilte die Stadt im Planungsauschuss mit.

An diesen Straßenabschnitten seien beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen durchgeführt worden, für die die Stadt Beiträge erheben muss. Wie viel die Anlieger genau bezahlen müssen, das ist noch nicht klar. Die Baukosten werden in den kommenden Monaten ermittelt.

Wie hoch sind solche Beiträge?

Wenn Grundstückseigentümer sich an den Kosten für Straßensanierungen beteiligen müssen, wird es meistens teuer. Von 2014 bis 2018 hat die Stadt Straßenbaubeiträge in einer Höhe von insgesamt rund drei Millionen Euro von den Bürgern eingefordert.

Die allermeisten von ihnen hatten einen vierstelligen Betrag zu bezahlen. In 42 Fällen allerdings forderte die Stadt Beiträge von mehr als 10 000 Euro. Entscheidend sind die Art der Straße, die Größe des Grundstücks, wie es genutzt wird, und natürlich wie teuer die Sanierung eigentlich war. Das gilt noch immer, auch wenn das Land eine Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen hat.

Warum werden auch weiter noch Straßenbaubeiträge erhoben?

Weil das auch so im neuen Gesetz steht. Die Beiträge sind nur wesentlich niedriger, sie liegen künftig nur noch bei der Hälfte des bisher veranschlagten Prozentsatzes. Das geht aus einem Runderlass des Landes von Ende März hervor. Demnach wird die Hälfte dessen, was Anwohnern bisher in Rechnung gestellt wurde, künftig vom Land übernommen. Förderung nennt sich das.

Wie viel müssen Bürger in Mönchengladbach künftig zahlen?

Bisher sind es je nach Straßentyp bis zu 70 Prozent der Sanierungskosten (bei Anliegerstraßen), 50 Prozent (bei Haupterschließungsstraßen) und 30 Prozent (bei Hauptverkehrsstraßen). Für Gehwege und Radfahrwege zählen andere Sätze. Dies wird künftig demnach halbiert. Dafür muss nach Angaben von Frank Gauch vom Fachbereich Straßenbau und Verkehrstechnik nicht einmal die Satzung geändert werden. Davon war das Rathaus Anfang des Jahres noch ausgegangen.

Für welche
Straßenbaumaßnahmen gilt das?

Von der Neuregelung profitieren nach Angaben der Stadt allerdings nur neuere Verfahren. Dazu gibt es auch einen konkreten Stichtag in dem Runderlass: Nur Straßenbauarbeiten, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder im Haushalt 2018 erstmals in die Finanzplanung aufgenommen wurden, können demnach gefördert werden. Weil die Arbeiten an der Viersener Straße, der Augsteinstraße, der Taubengasse und der Färberstraße aber schon in den Jahren 2017 und 2018 erledigt wurden, fallen sie nicht darunter.

Nach welchem System werden künftig Straßenbauarbeiten erledigt?

Der Erlass legt aber noch etwas fest: Denn Straßenbauarbeiten, die ab kommendem Jahr beschlossen werden, können nur dann noch vom Land bezuschusst werden, wenn sie auf einem kommunalen Straßen- und Wegekonzept beruhen. Das allerdings gibt es für Mönchengladbach noch gar nicht. Deshalb ist in dieser Frage Eile geboten: Das Land verlangt, dass die Stadt eine genaue Auflistung vorlegt, wann eine geplante Straßenunterhaltungsmaßnahme technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist und wann eine beitragspflichtige Straßensanierung erforderlich ist. Sprich: Wann reicht es, ein Loch zu flicken, und wann muss alles neu gemacht werden? Nur für Letzteres werden die Beiträge erhoben. Bürger sollen demnach bald genau sehen können, wann ihre Straße an der Reihe sein könnte. Das Konzept muss über einen fünfjährigen Zeitraum angelegt sein und muss mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. „Wir erarbeiten gerade mit der Mags, wo genau eine grundhafte Sanierung nötig ist“, sagt Frank Gauch.

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