Gefährliche Autofahrt Ritt auf der Motorhaube endet nun vor Landgericht

Mönchengladbach. · Angeklagte fuhr mit Mann auf der Motorhaube über Autobahn

(eva) Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mönchengladbach verhandelt über einen skurrilen Fall aus dem Dezember 2019. Damals soll eine 51 Jahre alte Kempenerin mit ihrem Freund auf der Motorhaube ihres Autos über die Bundesautobahnen
A 52 und A 61 gefahren sein, dabei Geschwindigkeiten von bis zu 130 Stundenkilometern erreicht haben. Beide sollen zuvor den Weihnachtsmarkt in Düsseldorf besucht und sich dann mit dem Auto der Angeklagten auf den Heimweg zu ihrer gemeinsamen Wohnung in Kempen gemacht haben. Bei einer Pause auf dem Parkplatz „Bockerter Heide“ sollen beide dann in Streit geraten sein.

Dabei habe der spätere Geschädigte sich auf die Motorhabe gesetzt. Die Angeklagte soll daraufhin losgefahren sein, mehrfach die Fahrbahn gewechselt und in Schlangenlinien gefahren sein, um den Mann von ihrer Motorhaube zu befördern. Etwa einen Kilometer hinter dem Autobahnkreuz Mönchengladbach habe der Mann dann wegen eines Bremsmanövers der Fahrerin den Halt verloren und sei auf die Fahrbahn gestürzt. Dadurch habe er laut Anklage schwere Verletzungen davongetragen, darunter ein offenes Schädelhirntrauma sowie eine Schädelfraktur.

Acht Verhandlungstage sind
angesetzt am Landgericht

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte bei der Tat den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen habe. Die Angeklagte soll nach dem Sturz des Mannes, ohne sich um ihn zu kümmern, davongefahren sein. Eine Zeugin hatte einen Teil der Fahrt beobachtet und auch den Sturz des Mannes gesehen, danach umgehend die Rettungskräfte verständigt. Die Fahrerin des Wagens wurde noch in der Tatnacht ermittelt, festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl beantragte. Die 51-Jährige soll zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von mindestens 1,7 Promille gehabt haben. Sie muss sich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten. Am ersten Prozesstag wurde die Anklage verlesen, der Verteidiger der Frau erklärte, dass sie dazu äußere. Insgesamt sind acht Verhandlungstage vorgesehen, weiter geht es am 6. Juli.

(eva)
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