Prozess in Mönchengladbach Mann mit Samuraischwert getötet - verminderte Schuldfähigkeit bei 47-Jährigem?

Mönchengladbach · Ein 47-jähriger Deutscher soll nach einem Trinkgelage in seiner Wohnung einen 38-Jährigen mit einem Samuraischwert erschlagen haben. Jetzt hat der Prozess begonnen.

 Das Amts- und Landgericht in Mönchengladbach.

Das Amts- und Landgericht in Mönchengladbach.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Ein 47-jähriger Deutscher soll nach einem Trinkgelage in seiner Wohnung einen 38-Jährigen mit einem Samuraischwert erschlagen haben. Vor dem Landgericht Mönchengladbach hat am Dienstag der Prozess wegen Totschlags gegen den Mann begonnen. Nach Angaben seines Anwalts will er sich beim nächsten Prozesstag zu den Vorwürfen äußern, soweit sich der Angeklagte erinnern könne. Eine Blutprobe hatte über 2,8 Promille Alkohol im Blut ergeben. Nach Angaben des Gerichts kann bei einer Verurteilung eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommen.

Die beiden Männer hätten sich zufällig in einem Bus kennengelernt, dabei über ihre gemeinsame Schachleidenschaft gesprochen und sich verabredet, sagte die Vertreterin der Ehefrau des Opfers am Rande der Verhandlung. Laut Anklage trafen sich die beiden im April in der Wohnung des Angeklagten in Hückelhoven.

Dabei hätten sie große Mengen Alkohol getrunken, hieß es in der Anklage. Ohne nachvollziehbaren Anlass sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Der angeklagte Deutsche habe in Tötungsabsicht mit dem Samuraischwert mindestens 37 Mal auf das Opfer eingeschlagen. Am frühen Morgen habe der Angeklagte, der nach Angaben seines Anwalts alkoholkrank ist, den Notruf der Feuerwehr gewählt.

(dpa)
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