Lärmschutz in Mönchengladbach Krach um den Lärm der Züge

Mönchengladbach. · Auf Lärmschutzwände werden etliche Gleis-Anlieger in der Stadt länger warten müssen als erhofft. Bis 2023 wird nicht alles gebaut, was vor zwei Jahren geplant war. In Herrath muss sogar ein neues Schallschutzgutachten her.

 An Claudia Zellerhoff sausen täglich viele Züge vorbei, gewöhnlich hört sie das in ihrem Haus am Bahnhof Herrath. Es ist auf diesem Bild im Hintergrund zu sehen.

An Claudia Zellerhoff sausen täglich viele Züge vorbei, gewöhnlich hört sie das in ihrem Haus am Bahnhof Herrath. Es ist auf diesem Bild im Hintergrund zu sehen.

Foto: Holger Hintzen

Für Claudia Zellerhoff schien ein Ende des Rumpelns, Ratterns und Rauschens auf den Gleisen schon in Sicht. Sie wohnt unmittelbar gegenüber dem Bahnhof Herrath. Bis vor einigen Jahren hatte sie eine Wohnung in ihrem Haus vermietet. Doch seit die Mieter sich, des wachsendes Lärms der vorbeidonnernden Züge müde geworden, aus der Wohnung verabschiedet haben, könne sie diese nicht mehr vermieten, sagt Zellerhoff.

Daher schöpfte die Herratherin Hoffnung, als ihr ein Ingenieurbüro im April 019 einige Schreiben zur Unterschrift zustellte. Mit diesen sollte sich Zellerhoff einverstanden erklären, 51 Quadratmeter ihres Grundstückes zu verkaufen. Denn die benötigt die Bahn, um eine Lärmschutzwand entlang der Strecke zu errichten. Zellerhoff freute sich – doch offenbar zu früh. Weil sich das für Herrath erstellte Schallschutzgutachten als fehlerhaft herausstellte, entsprach die Wand plötzlich nicht mehr den Kriterien für eine Finanzierung eines solchen Projekts. Das heiße aber nicht, dass das Bauvorhaben endgültig gestorben sei, betonte jetzt ein Sprecher der Bahn. Auch andere geplante Lärmschutzwände in Mönchengladbach werden wohl erst mit gedrosseltem Tempo kommen.

Im Juni 2018 hatte eine Bahn-Vertreterin in der Bezirksvertretung Nord noch in Aussicht gestellt: In vier großen Arbeitspaketen sollen 2020 und 2023 neue Lärmschutzwände in vielen Teilen der Stadt den Zuglärm zu reduzieren. Von insgesamt 17 Kilometern solcher Wände war die Rede. Zwar hieß es damals auch: Noch seien die Pläne nicht genehmigt und die Finanzierung aus Mitteln des Bundes noch nicht abgenickt. Dennoch scheint das skizzierte Panorama ziemlich optimistisch gewesen zu sein.

Denn Stand der Dinge ist inzwischen nach Auskunft der Bahn: Für zwei Lärmschutzwände in Wickrath seien Sperrpausen für das Jahr 2022 genehmigt worden. Solche vorübergehenden Pausen im Zugverkehr werden benötigt, um entlang der Gleise bauen zu können. Für weitere zehn Wände zwischen Wickrath und Dahl sowie Dahl und Helenabrunn sind Sperrpausen – und damit Bauphasen – für das Jahr 2023 beantragt. „Eine Bestätigung durch die strategische Baubetriebsplanung erwarten wir im Herbst 2020. Wenn die Bestätigung vorliegt und wir den Beschluss für das öffentlich-rechtliche Baurecht vom Eisenbahn-Bundesamt bekommen, werden die Schallschutzwände in den angemeldeten Sperrpausen errichtet“, sagt Bahn-Sprecher Dirk Pohlmann.

Dann sind da aber noch 13 weitere Wände in Stadt, die erst noch geplant werden müssen. Auch Bauphasen sind dafür noch nicht angefragt. Sperrpausen genehmigt zu bekommen, sei ein kompliziertes Geschäft, das zwei bis drei Jahre dauere, sagt Pohlmann.

Einmal, weil etliche Instanzen, etwa Schienenverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde wie der VRR, beteiligt werden müssten. Und zweitens, weil sich Streckensperrungen im weiteren Schienennetz auswirkten und beispielsweise auch mit Baustellen andernorts kompatibel sein müssten. Und wie steht’s mit dem Lärmschutz für Claudia Zellerhoff und die übrigen Herrather? Ungewiss. Bei einer „Begehung und Prüfung der örtlichen Verhältnisse“ hätten Planer festgestellt, „dass die Kosten für die Errichtung der Schallschutzwand höher liegen, als zunächst vom Schallgutachter veranschlagt“, sagt Pohlmann. Schallschutzgutachten werden nach Auskunft des Bahn-Sprechers anhand von Streckenplänen und Unterlagen erstellt. In „seltenen Fällen“ komme es vor, dass sich bei späteren Untersuchungen vor Ort ergebe, dass nachgebessert werden müsse. Herrath sei solch ein seltener Fall.

Warum das Schallschutzgutachten daneben lag, sei nicht mehr nachvollziehbar. Der Gutachter sei inzwischen nicht mehr für die Bahn tätig, sagt Pohlmann. Da nun Änderungen nötig sind und die Kosten höher ausfallen, entsprach die Herrather Wand jedenfalls nicht mehr dem Kosten-Nutzen-Faktor, der mindestens erreicht werden muss, damit Finanzmittel des Bundes für den Bau fließen.

Ganz abgeschrieben sehen will Pohlmann die Herrather Wand allerdings noch nicht. Sie sei zwar aus dem Kriterienrahmen der damals geltenden Förderrichtlinie herausgefallen. Doch inzwischen gebe es eine neue Förderrichtlinie und mithin könne vielleicht doch noch eine Wand in Herrath finanziert werden. Das werde zurzeit geprüft, sagt der Bahnsprecher. Und: „Ein erstes Ergebnis der neuen schalltechnischen Untersuchung erwarten wir im Oktober 2020.“

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