Prozess in Mönchengladbach Campingplatz-Mord: Lebenslänglich gefordert

Mönchengladbach/Neuss. · Verteidigung will maximal vier Jahre Haft. Am Donnerstag wird das Urteil erwartet.

 Zwei der Angeklagten auf der Anklagebank im Prozess.

Zwei der Angeklagten auf der Anklagebank im Prozess.

Foto: dpa/Jana Bauch

Im Prozess um den sogenannten Campingplatz-Mord in Niederkrüchten hat der Staatsanwalt hohe Haftstrafen für alle Angeklagten gefordert. Seit knapp einem Jahr stehen eine 52-jährige Neusserin, ihr 21-jähriger Sohn sowie zwei weitere Männer aus Mönchengladbach (23 und 24 Jahre) vor Gericht. Mutter und Sohn sollen sie dazu angestiftet haben, den Lebensgefährten der Frau in seinem Wohnwagen zu überfallen. Laut Anklage soll die Frau ihren Lebensgefährten danach mehrfach mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer starb noch vor Ort.

Mutmaßliche Schläger
sollen für 14 Jahre in Haft

Der Staatsanwalt beantragte für die 52-Jährige lebenslange Haft wegen Mordes aus Heimtücke, für den 21-jährigen Sohn zwölf Jahre wegen Anstiftung zu einem versuchten Mord. Für die beiden mutmaßlichen Schläger, die für den Überfall insgesamt 1500 Euro erhielten, beantragte er 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes aus Habgier in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Für den Staatsanwalt steht fest: „Es war der gemeinsame Tatplan aller, das Opfer zu töten.“ Der Mann habe die Frau „reglementiert, kontrolliert, geschlagen und vergewaltigt“. Sie habe Angst um ihre Familie gehabt und im Tod des Mannes den einzigen Ausweg gesehen. Auch wenn den beiden Schlägern keine Absicht unterstellt werden könne, den Mann zu töten, so hätten sie gewusst, „dass es den Gedanken gab, das Opfer abschließend mit einem Stein zu töten“. Zudem hätten die Gladbacher den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen, die Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt.

Der Verteidiger der Angeklagten forderte eine maximale Haftstrafe von vier Jahren wegen eines versuchten Totschlags und Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung. Ein Tatplan habe lediglich vorgesehen, den Mann so zu schädigen, dass er ins Krankenhaus müsse. Diese Zeit habe sie zur Flucht nutzen wollen. Ihr Tötungsvorsatz sei erst entstanden, als der Mann, der sie geschlagen und vergewaltigt habe, vor ihr gelegen habe.

Es sei nicht klar, ob das Opfer bewusstlos oder bereits tot war

Gestorben sei das Opfer an einem Kombinationsgeschehen, das nicht sicher zugeordnet werden könne. Zudem sei nicht klar, ob der Mann bewusstlos oder bereits tot gewesen sei, als sie ihn mit dem Stein schlug. Die Verteidiger der drei Männer forderten jeweils bewährungsfähige Strafen für ihre Mandaten. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

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