Antrag für den Mönchengladbacher Rat KOS soll am Wochenende arbeiten

Mönchengladbach. · Um Verstöße wie Müll, Lärm und Falschparken zu ahnden, wollen die Grünen den Einsatz auch samstags und sonntags.

 Bislang arbeitet der Kommunale Ordnungsdienst montags bis freitags. Die Grünen wünschen sich eine Rufbereitschaft auch darüber hinaus.

Bislang arbeitet der Kommunale Ordnungsdienst montags bis freitags. Die Grünen wünschen sich eine Rufbereitschaft auch darüber hinaus.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Parkverstöße in den Innenstadtbereichen, schnelles Fahren durch die Rheydter Fußgängerzone, Parkchaos und Müll durch grillende Heerscharen im Rheydter Stadtwald – alles das spielt sich auch und vor allem an Wochenenden ab. Und darum wollen die Mönchengladbacher Grünen, dass der Ordnungsdienst der Stadt auch an Sonn- und Feiertagen arbeitet.

„Die Verwaltung prüft, wie der Kommunale Ordnungsdienst (KOS) so besetzt werden kann, dass bei dringendem Bedarf auch an Sonn- und Feiertagen eine Rufbereitschaft von 10 bis 24 Uhr innerhalb des KOS installiert wird, um in dieser Zeit – in Kooperation mit der örtlichen Polizeibehörde – nötigenfalls tätig zu werden.“ So lautet ein Antrag der Partei, der demnächst im Hauptausschuss des Stadtrates und im Rat behandelt werden soll.

Die Stadt verweist am Wochenende auf die Polizei

Derzeit ist der 2007 eingerichtete KOS montags bis samstags von 10 bis 24 Uhr im Dienst. „Außerhalb der Dienstzeiten des KOS können dringende Beschwerden der Polizei Mönchengladbach mitgeteilt werden“, verweist die Stadt auf ihrer Internetseiten Beschwerdeführer für andere Zeiträume. Den Grünen reicht das nicht mehr aus. Über ein Paradebeispiel für die in ihrem Antrag genannten Einsatzfälle für die geforderte Rufbereitschaft hat die Bezirksvertretung Süd in ihrer jüngsten Sitzung ausführlich debattiert: das Parkchaos am Rheydter Müllberg, die Geruchs- und Lärmbelästigung für Anwohner und die Abfallmengen, welche die mitunter recht großen Griller-Gruppen hinterlassen.

Die SPD trug einige Ideen vor, beispielsweise eine Schranke, die den Zu- und Abfluss zu den Parkplätze regeln soll, und die Ausweisung weiterer Grillfächen an anderen Orten in der Stadt. Gemeinsam mit der CDU präsentierte sie einen Antrag, nach dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, ein Betreiberkonzept für den Grillplatz vorzulegen.

Einigkeit herrschte in der Bezirksvertretung freilich darüber: Das schönste Konzept nutzt nichts, wenn die Einhaltung nicht durchgesetzt wird. Und zwar auch und gerade an Wochenenden und Feiertagen, wenn der Grillplatz am intensivsten genutzt wird, und auch außerhalb der bisherigen Arbeitszeiten des KOS. Ob die Kontroll- und Regelungsfunktion von Ordnungsamt, von der Mags-Beauftragten Personen oder von einem von Stadt beauftragten Dritten zu erledigen sei, auch das solle das Betreiberkonzept ergeben, meinte die CDU.

Bürgerinitiative bezeichnet die Erklärung als zu „unkonkret“

Die Bürgerinitiative Rheydter Stadtwald will sich damit nicht zufrieden geben: „Dass eine derart unkonkrete und vage Absichtserklärung nicht zu einer Verbesserung der Zustände im Stadtwald führt, liegt auf der Hand. Wir halten es für unangemessen, so mit den berechtigten Beschwerden der Anwohner und Nutzer umzugehen, und distanzieren uns von diesem Antrag“, erklärte die Initiative. Sie vertritt den Standpunkt: „Die bestehenden Regeln sind einfach, klar, eindeutig und zielführend, wenn sie beachtet/durchgesetzt werden. Es gibt ein definiertes Gebiet, in dem Grillen erlaubt ist, nirgendwo sonst. Es gibt ausgewiesene Parkplätze. Auf Grünflächen und den Seiten- und Mittelstreifen der Dahlener Straße ist das Parken nicht zulässig.“ Verärgert ist die Initiative, dass die Verstöße gegen Parkvorschriften offenbar von den Behörden geduldet werden. Die SPD hingegen fürchtet: Weniger Toleranz beim Parken entlang der Dahlener Straße würde das Problem in Seitenstraßen verlagern.

Dass die Stadt einen privaten Sicherheitsdienst mit der Überwachung beauftragt, kann sich Karl Sasserath, Vorsitzender der Grünen-Ratsfraktion, nicht vorstellen. Er sieht den KOS in der Pflicht. „Es geht schließlich darum, die öffentliche Ordnung durchzusetzen. Dazu braucht es die Befugnis, Ordnungsgelder zu verhängen und Platzverweise auszusprechen.“ Klar sei aber auch, dass ein Einsatz des KOS an Sonn- und Feiertagen aus tarifrechtlichen Gründen „haushaltswirksam“ werde, sprich: die Stadt Geld koste.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort