Ganztagsbetreuung in Mönchengladbach Eltern müssen mehr zahlen

Mönchengladbach · Beim schulischen Ganztagsbetrieb wird sich in Zukunft einiges ändern, nicht nur durch den Rechtsanspruch. Was Eltern wissen sollten.

 Bereits bestehende Unterrichtsräume sollen auch für die Übermittagsbetreuung multifunktional genutzt werden.

Bereits bestehende Unterrichtsräume sollen auch für die Übermittagsbetreuung multifunktional genutzt werden.

Foto: dpa/dpa /Daniel Bockwoldt

Der Rechtsanspruch auf einen Ogata-Platz kommt. Da sind sich alle sicher. Ab 2026 soll zunächst einmal jeder Erstklässler den schulischen Ganztagsbetrieb in Anspruch nehmen können, wenn seine Eltern das wünschen. Stufenweise soll das Recht für alle Kinder im Primarbereich ausgeweitet werden.