Tag 1 der neuen Rechtsverordnung Mönchengladbach hält Abstand

Mönchengladbach. · Das Land NRW hat eine Kontaktsperre verfügt. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung.

 Die Mitarbeiter des Ordungsamtes, Ramona Mocken und Selim Uluyol, kontrollieren, ob die Verordnung des Landes NRW eingehalten wird.

Die Mitarbeiter des Ordungsamtes, Ramona Mocken und Selim Uluyol, kontrollieren, ob die Verordnung des Landes NRW eingehalten wird.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Leere Straßen, leere Parkhäuser, leere Supermarktregale. Schon am Wochenende hatten sich die Menschen weitestgehend an die Kontaktsperre gehalten und nur zum Einkaufen die Wohnung verlassen. Am Montag, Tag eins seit Inkrafttreten der verschärften Landesverordnung, ist es ähnlich.

In den Geschäften gibt es Hinweise und Markierungen auf die Abstandsregelung. An den Kassen des Rewe im Minto wurde mit Klarsichtfolie ein improvisierter Schutz zwischen Mitarbeiter und Kunden gebaut. Auf dem Boden des Müller-Drogeriemarktes zeigen rote Klebestreifen die Abstände an. Die Kassiererin dort trägt Mundschutz und Handschuhe in Mintgrün.

Bei der Stadtsparkasse werden derzeit in allen 22 geöffneten Filialen Acrylglasscheiben an den Dialogplätzen installiert. Außerdem wird darüber nachgedacht, wie man außer mit Hinweisschildern, die schon aufgehängt sind, Kunden weiter „vereinzeln“ kann.

Entlang der Hindenburgstraße sind Pärchen, Einzelgänger und Familien unterwegs. Auch dort: Alle halten Abstand, machen Platz, wenn jemand entgegen kommt, was in den Lebensmittelläden in den Schlangen an den Kassen nicht immer gelingt.

Der Kommunale Ordnungsdienst ist schon in den frühen Morgenstunden – verstärkt um weitere Kräfte der Stadtverwaltung – mit 16 Teams und mehr als 40 Mitarbeitern zu Kontrollgängen gestartet. Schwerpunkt des Einsatzes sind die Durchsetzung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die neuen Regelungen für Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe und Einzelhandel. Die Kontrollen werden von den meisten Bürgern ebenso wie von den Gewerbetreibenden mit Verständnis begleitet. Bis auf wenige Ausnahmen wird die neue Rechtsverordnung eingehalten.

500 Anrufe gingen am Montag bis zum frühen Nachmittag bei der Corona-Hotline der Stadt ein. Viele Bürger wollen Genaueres zur neuen Rechtsverordnung des Landes wissen, es gibt aber auch Fragen wie: Ist die Abfallumladestelle noch geöffnet? Sind private Kinderbetreuungen möglich? Welche Einrichtungen sind zusätzlich geschlossen worden? Kann ich meinen privaten Umzug noch durchziehen? Kann ich mein Pferd noch ausführen? Fragen, die am Bürgertelefon der Stadt von den Experten beantwortet werden.

Auch bei der Feuerwehr gehen sehr viele Fragen zu Corona ein. So viele, dass über Facebook eindringlich darum gebeten wird, die 112 nur bei Notfällen zu wählen. Bei der Polizei, die wegen der Pandemie vorübergehend ihre Bezirksdienststellen für den Publikumsverkehr schloss, werden ebenfalls Fragen zu den neuen Verhaltensregeln gestellt. Ansonsten merkt man auch dort, dass es auf den Straßen ruhiger geworden ist. Ob das so bleibt, kann niemand sagen.

Es gibt die Sorge, dass sich in ein paar Wochen die Fälle der häuslicher Gewalt mehren könnten. „Wenn die Menschen länger zusammen zu Hause sind, wächst eine solche Gefahr. Das merken wir auch häufig in der Zeit von Weihnachten bis Silvester“, sagt Polizeisprecher Wolfgang Röthgens. Delikte in der Öffentlichkeit könnten dagegen möglicherweise weniger werden. Wenn niemand draußen ist, könne auch niemand beraubt werden. Wenn es auf den Straßen leerer wird, sinke vielleicht auch die Zahl der Unfälle. Wenn alle zu Hause sind, gebe es eventuell weniger Wohnungseinbrüche, dafür vielleicht aber mehr Einbrüche in geschlossene Geschäfte.

Grundsätzlich ist der KOS dafür zuständig, die Einhaltung der neuen Anordnungen zu überwachen. Die Polizei werde aber Amtshilfe leisten, wie Röthgens sagt. Wird bei Streifen ein Verstoß beobachtet, würden auch Polizisten eingreifen. Und das kann ab sofort teuer werden für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen. Wie Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners am Sonntag nach der Verkündung der Rechtsverordnung, sagte: „Ein erhobener Zeigefinger reicht jetzt nicht mehr.“

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