Verfahren für Hotelneubau auf dem Abteiberg Drei Bieter bewerben sich um das Haus Erholung

Während die Gegner Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammeln, läuft das Verfahren zum geplanten Verkauf.

 Wer den Zuschlag für Haus Erholung bekommt, muss zuvor ein stimmiges Konzept vorgelegt haben.

Wer den Zuschlag für Haus Erholung bekommt, muss zuvor ein stimmiges Konzept vorgelegt haben.

Foto: Knappe,Joerg (jkn)/Knappe, Jörg (knap)

Am Ende der letzten Ratssitzung in diesem Jahr ergriff Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners am vergangenen Mittwoch noch einmal das Wort – zu einem umstritteten Thema: Es ging um das EU-weite Ausschreibungsverfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerb, das zum Ziel hat, dass auf dem Abteiberg ein Hotel mit angeschlossenem Kongresszentrum entsteht. Das Hotel ist auf dem Areal des alten Haus Zoar geplant, das Kongresszentrum soll im Haus Erholung realisiert werden. Dort ist auch die Hotellobby vorgesehen. Umstritten ist vor allem, dass nicht nur das Zoar-Grundstück verkauft werden soll, sondern auch das denkmalgeschützte Haus Erholung. Mit Unterstützung von FDP, Grünen und Linker haben drei Mönchengladbacher ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf gestartet und sammeln derzeit Unterschriften. Bis Februar müssen 8388 zusammenkommen.

Parallel läuft aber die Ausschreibung weiter. „17 ernsthafte Interessenten haben sich registriert, drei haben innerhalb der Frist den Antrag gestellt, sich am weiteren Verfahren zu beteiligen“, teilte Reiners den Ratsmitgliedern mit. Es handelt sich dabei um Bieterkonsortien aus Architekten, Projektentwicklern, Investoren und Hotelbetreibern.

Wie geht es jetzt weiter?

„Als nächstes prüfen wir, ob die Bieter unsere Kriterien erfüllen“, sagt Ulrich Schückhaus, Chef der Stadttochter EWMG, der die Immobilie gehört und die das Verfahren abwickelt. Die Konsortien müssten nachweisen, dass sie solch ein Projekt inhaltlich und finanziell stemmen können. Nur wer das gewährleistet, wird aufgefordert, ein konkretes Konzept vorzulegen.

Was gehört zu den Kriterien?

Im Zentrum steht laut Schückhaus eine Realisierungsbürgschaft. An dem Tag, an dem ein Bieterkonsortium ein Konzept vorlege, müsse eine Bürgschaft von 750 000 Euro hinterlegt sein. Wer am Ende nicht zum Zug kommt, erhält die Bürgschaft zurück. „Das ist ein Faustpfand, dass das Projekt auch wirklich umgesetzt wird.“ Wird es das nicht, geht die Summe an die EWMG, die Immobilie bleibt in ihrer Hand. Per Grundbucheintrag muss zudem ein Hotelbetrieb auf 30 Jahre garantiert werden. Hinzu kommen bestimmte Qualitätsstandards, eine Flächenbegrenzung (maximal 120 bis 130 Hotelzimmer). Der Hotelneubau darf die Traufhöhe von Haus Erholung nicht überragen. Da das Zoar-Grundstück weiter hangabwärts liegt, kann das Gebäude aber mehr Etagen haben.

Was muss das Konzept beinhalten?

Zum einen geht es um die Nutzung (z.B. täglich geöffnetes Restaurant, Biergarten, Standard für die Zimmer, Roof-top-Bar, Zahl der Veranstaltungen); der Stadt müssen zehn mietfreie Veranstaltungen garantiert werden, die Trauungen des Standesamts bleiben. Aber auch der Planungsentwurf und die Integration des Gesamtensembles in den Abteiberg spielen eine Rolle. Bei den Bewertungskriterien belegt die Wirtschaftlichkeit 20 Prozent, Architektur und Nutzungskonzept sollen mit jeweils 40 Prozent eingehen.

Warum muss es ein Verkauf sein, geht nicht auch Erbpacht?

Prinzipiell ist auch eine Vergabe über Erbbaurecht möglich. „Doch das wäre für Investoren ein Killerkriterium gewesen“, ist sich David Bongartz, Prokurist der städtischen Wirtschaftsförderung WFMG sicher. Die Banken spielten da nicht mit, gäben zu hohe Zinssätze, als dass so ein Projekt noch rentabel wäre. Für die Stadt ergebe sich bei Erbpacht zudem das Risiko eines Heimfalls, der automatisch nach Ende des Vertrags eintritt, betont Schückhaus. „Dann müssen alle Schulden mit übernommen werden. Außerdem wird in den Jahren vor dem Vertragsende meist nicht mehr investiert.“ Was wiederum den Wert des Objekts mindere. Als Beispiel nennt Schückhaus das Restaurant „Vitrine“ im Schmölderpark, das seit Monaten leersteht und wegen des hohen Sanierungsbedarfs ein Ladenhüter im Portfolio der EWMG ist.

Was sind die weiteren
Schritte im Verfahren?

Die Konsortien, die der Prüfung standhalten, werden zum Teilnahmewettbewerb eingeladen. Sie haben dann etwa drei Monate Zeit, ihre Konzepte und die Belege für die Sicherheiten abzugeben. Dies wird, so Schückhaus, vorab einem Bewertungsgremium vorgelegt, dem Mitglieder aller Fraktionen und der zuständigen Bezirksvertretung Nord angehören. „Damit das Verfahren transparent ist“, ergänzt Bongartz. Allerdings sollen die Konsortien anonymisiert bleiben. Danach startet das eigentliche Verhandlungsverfahren, in dem es um den Kaufpreis und gegebenfalls Nachbesserungen geht. Die EWMG wird dann dem Stadtrat eine Empfehlung geben, der – vermutlich im dritten Quartal 2019 – entscheiden wird, ob das empfohlene Konsortium den Zuschlag erhält und das Konzept tatsächlich realisiert wird.

Wann würde das Hotel
in Betrieb gehen?

Der Baubeginn wird frühestens im Laufe des Jahres 2020 erwartet, die Eröffnung könnte zwei Jahre später sein. Bis dahin wäre auch der Platz vor dem Haus Erholung umgestaltet. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll weiter an den Rand rücken und somit mehr Aufenthaltsqualität ermöglichen.

Was könnte ein Bürgerentscheid bewirken?

Sollten genügend Unterschriften zusammenkommen und der Stadtrat dem Ziel des Bürgerbegehrens (kein Verkauf von Haus Erholung) nicht folgen, würde ein Bürgerentscheid eingeleitet. Würden sich an der Abstimmung mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten beteiligen und sich mehrheitlich gegen den Verkauf aussprechen, wäre dieser vom Tisch.

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