Verfahren in Mönchengladbach Chrom-Skandal hat juristisches Nachspiel

Mönchengladbach. · Vor vier Jahren war giftiges Chrom im Abwasser gelandet. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens Strafantrag gestellt.

 Das Chrom war 2015 über das Abwasser in der Kanalisation gelandet.

Das Chrom war 2015 über das Abwasser in der Kanalisation gelandet.

Foto: Krebs Andreas/Krebs, Andreas (kan)

Es war ein großer Umweltskandal, der zum Jahreswechsel 2015/2016 das Klärwerk in Neuwerk lahmlegte. 500 Kilogramm giftiges Chrom waren damals über das Abwasser in die Kanalisation gelangt. Jetzt hat dieser Vorfall ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat einen Strafbefehl beantragt gegen den Geschäftsführer eines auf Galvanisierung spezialisierten Unternehmens wegen des Vorwurfs der unbefugten Verunreinigung von Gewässer. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat dem auch stattgegeben und einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen erlassen, wie das Gericht bestätigte.

Beschuldigter wechselte
die Verteidigung

Der Beschuldigte hat dagegen Einspruch eingelegt, sodass bereits für den 12. Dezember eine Verhandlung vor Gericht anberaumt war. Der Termin wurde aufgehoben, weil der Beschuldigte die Verteidigung gewechselt hat. Rechtsanwältin Bianca Grewe bestätigte, das Mandat übernommen zu haben. „Wir sind noch beschäftigt mit der Aufarbeitung der Unterlagen und werden dann zu dem Vorwurf eine Stellungnahme abgeben“, sagte sie. Möglich ist jetzt, dass es zu einer Verhandlung kommt, aber auch zu einer Einstellung des Verfahrens, mit oder ohne Geldauflage. Ob der Beschuldigte den Vorwurf bestreitet, dazu machte die Rechtsanwältin keine Angaben. Der Einspruch legt dies aber nahe.

Im Klärwerk Neuwerk
kam es zum Störfall

Konkret vorgeworfen wird dem Beschuldigten, am 30. Dezember 2015 gegen Mittag Wasser, das Chrom und Chromhydroxit enthielt, ins Abwasser eingeleitet zu haben, wobei billigend in Kauf genommen worden sein soll, dass der Fluss Niers verunreinigt wird. Im Klärwerk Neuwerk hatte es deshalb einen Störfall gegeben. Weil der Niersverband damals schnell reagierte und unter anderem den Klärschlamm austauschte, gelangte kein Chrom in die Niers. Über Untersuchungen der Sielhaut konnte der Niersverband eigenen Angaben zufolge damals aber genau nachvollziehen, wo das Chrom ins Abwasser gelangt ist. Der Verband erstattete Strafanzeige. Im März 2016 wurde daraufhin der Betrieb von den Ermittlern durchsucht. Damals wurde gegen Unbekannt ermittelt, der Firmeninhaber galt zunächst nicht als Beschuldigter. Der Chef der Firma betonte damals, man verarbeite Chrom als Rohstoff: „Schon ökonomisch gesehen wäre es völlig unsinnig, wenn ich meinen Rohstoff wegschütten würde.“ Das Unternehmen betreibe seit Jahrzehnten eine genehmigte Abwasseranlage, „in der hauptsächlich Spülwasser behandelt wird, dass dann anschließend wieder im Betrieb als Brauchwasser genutzt wird“.

Dem Niersverband waren eigenen Angaben zufolge damals erhebliche Kosten entstanden. Die Biologie in der Kläranlage war erheblich geschädigt, sodass der Klärschlamm ausgetauscht werden musste. Der verunreinigte Schlamm musste entsorgt werden. „Wir haben einen geschätzten Schaden aus dem ­Chromunfall von rund 70 000 Euro“, sagte Niersverbands-Sprecherin Margit Heinz. „Je nach Ausgang des Verfahrens werden wir Regressansprüche stellen.“

Ob der vier Jahre alte Vorfall mit einer im vergangenen Herbst aufgetauchten Chrom-Belastung im Grundwasser im Bereich von Odenkirchen zusammenhängt, ist unklar. Das Unternehmen befindet sich in der Nähe des belasteten Bereichs. Wie Untersuchungen der Unteren Bodenschutzbehörde bestätigt haben, ist das Grundwasser im Umfeld der Straßenzüge Korneliusstraße, Kohrbleiche, Duvenstraße und Blankertzstraße erheblich mit Chrom belastet. Die Stadt hat Anwohner angewiesen, Wasser aus privaten Brunnen nicht weiter zu nutzen. Derzeit laufe ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen einen möglichen Verursacher, so Stadtsprecher Mike Offermanns. Woher das Chrom jetzt stammen könnte, wollte die Stadt nicht benennen.

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