Mit Farbgewehren in Waldgebiet geschossen

Vor dem Verwaltungsgericht will sich ein 21-Jähriger aus Mönchengladbach seinen Waffenbesitz erstreiten. Der war ihm vom Polizeipräsidium verboten worden.

Mönchengladbach. Im August 2008 ging der Notruf bei der Polizei ein: Kinder teilten per Handy mit, dass fünf junge Männer mit Gewehren und Farbkugeln schießend durch den Venner Busch liefen. Mit diesen so genannten Gotcha-Waffen stellten sie auf dem öffentlichen Gelände ein Risiko dar, nicht zuletzt für die spielenden Kinder zwischen 12 und 14 Jahren (die WZ berichtete).

Die fünf Mönchengladbacher wurden von der Polizei gefasst und vernommen. Sie gaben zu, mit den gasbetrieben Gewehren in dem Waldstück geschossen zu haben. Bei der Spurensicherung fanden die Beamten neben Munition auch Farbkleckse an Bäumen und an einem Fahrrad der Kinder. Die Beamten stellten fünf Waffen sicher und erstatteten Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz.

Die sichergestellten Gotcha-Gewehre trugen zwar alle das so genannte F-Zeichen in einem Fünfeck, wonach sie von Personen über 18 Jahren gekauft werden dürfen. Die Benutzung dieser Waffen ist jedoch lediglich in privaten Räumen und auf privaten Geländen erlaubt. Außerdem dürfen sie in der Öffentlichkeit auch nur mit Waffenschein getragen werden.

"Das Polizeipräsidium Mönchengladbach erließ deshalb eine Verfügung, die die Benutzung jeglicher Waffen untersagt. Sowohl von Waffen, die eine Besitzkarte erfordern, als auch von legalen Waffen, wie jenen Gotcha-Gewehren", erklärt Yvonne Bach vom Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dort klagt am 19. Oktober nun einer der Schützen gegen das Polizeipräsidium. Der heute 21-jährige Mönchengladbacher hat Widerspruch gegen das ihm verhängte Waffenbesitzverbot eingelegt.

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