Landgericht wird sich nicht mit Seriendieb von Rheydt befassen

Eine Zwangseinweisung lehnt das Gericht ab und gibt die Akten wieder ans Amtsgericht.

Über zwei Jahre lang ging der berühmt-berüchtigte Seriendieb beinahe täglich in der Rheydter City auf Beutetour. Er stahl von Socken bis hin zu Kaffee und Koffern alles, was ihm in die Finger geriet. Doch ins Gefängnis kam er bis heute nicht. Weil er so lange unbehelligt blieb, sorgte der notorische Straftäter bundesweit für Schlagzeilen. Sogar Justizminister erfuhren von dem Seriendieb aus Rheydt.

Dass dem Mann, der mittlerweile immerhin schon angeklagt ist, noch nicht der Prozess gemacht wurde, liegt nun daran, dass Gerichte das Verfahren hin- und herschieben. Eigentlich sollte der Langfinger im September auf der Anklagebank sitzen. Doch der anberaumte Hauptverhandlungstermin am Amtsgericht wurde aufgehoben. Nach einem Gutachten zur Schuldfähigkeit des notorischen Diebes war der Richter zu dem Ergebnis gekommen, dass für den 32-Jährigen eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik in Betracht kommt. Weil dies nicht vom Amtsgericht, sondern nur vom Landgericht bestimmt werden darf, wurde der Fall dort vorgelegt. Doch das Landgericht gab die Akten zurück an das Amtsgericht. Das teilte Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber mit. Die Entscheidung, den Fall nicht zu übernehmen, wird hauptsächlich damit begründet, dass die angeklagten Taten nicht schwer genug für eine Zwangsunterbringung seien.

Angeklagt ist der Seriendieb wegen Diebstahls und gewerbsmäßigen Diebstahls in vielen Fällen. Juristisch gesehen, zähle in erster Linie die Qualität der Einzeltaten. Und die seien eben nicht besonders schwerwiegend, sagt Schreiber. Außerdem habe die Kammer in ihrer Begründung geschrieben, dass laut Sachverständigengutachten von dem Angeklagten zwar weitere Diebstahlsdelikte zu erwarten seien, es aber keine Anhaltspunkte für Gewalt- oder Körperverletzungsdelikte gebe. Für eine Unterbringung in der Psychiatrie müsse aber genau eine solche Gefahr von dem Angeklagten ausgehen, sagt Schreiber.

Nun wird viel von dem dritten Gutachten abhängen. Ein Experte hat dem 32-Jährigen bereits Schuldunfähigkeit attestiert. Ein Zweiter befand, der Mann könne für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Wenn nun der dritte wieder davon ausgeht, dass der Rheydter Seriendieb schuldunfähig ist, dann könnte der seine täglichen Diebestouren bald wieder fortsetzen.

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