Kündigung wegen Betriebsrats-Gründung?

Eine Immobilienfirma hat 87 von 89 Mitarbeitern gekündigt. Die Gewerkschaft glaubt: Das geschah nur, weil die Belegschaft versuchte, einen Betriebsrat zu gründen.

Kündigung wegen Betriebsrats-Gründung?
Foto: Jörg Knappe

Urplötzlich sei die Kündigung da gewesen, sagt Alexandra Noathnick. Noch bis Ende Januar wird sie, zusammen mit ihrer Putzfrau, als Hausmeisterin für die drei Hochhäuser an der Gerkerather Mühle verantwortlich sein. „Ab dem 1. Februar sind wir dann freigestellt und zum 28. Februar gekündigt“, sagt die 46-Jährige. Das Schicksal teile sie mit 87 der bundesweit 89 Beschäftigten der Deutsche Grundstückservice GmbH mit Sitz in Hannover, sagt Frank Lattrich, für das Gebäudereinigerhandwerk zuständiger Gewerkschaftssekretär bei der IG Bau im Bezirksverband Duisburg-Niederrhein.

Er erhebt schwere Vorwürfe gegen den Arbeitgeber, der mit seiner Unternehmensgruppe Immobilien kaufe, um sie dann von Tochterfirmen bewirtschaften zu lassen. Die Deutsche Grundstückservice, geleitet vom Immobilienunternehmer Birger Dehne, habe die Mitarbeiter nämlich „von einem Tag auf den anderen gefeuert, weil sie einen Betriebsrat gründen wollten“.

Die Gewerkschaft spricht sogar von einem „beispiellosen Vorgang“: „Dehne ist es ein Dorn im Auge, dass die Beschäftigten ihre Rechte wahrnehmen“, sagt Nicole Simons, stellvertretende Regionalleiterin der IG Bau Rheinland. Bereits im November hätten die Beschäftigten versucht, eine Wahl zum Betriebsrat einzuberufen. Dagegen sei Dehne juristisch vorgegangen. Und: „Nachdem nun alle Mitarbeiter in der vergangenen Woche für eine erneute Wahlversammlung unterschrieben haben, erhielten sie prompt eine Kündigung. Das ist miese Personalpolitik nach Gutsherrenart.“ Zudem habe Dehne in den letzten Monaten versucht, an die Namen der Gewerkschaftsmitglieder in seiner Firma zu kommen — „ein illegaler Vorgang“, so Simons.

Einen Zusammenhang zwischen versuchter Betriebsratswahl und Kündigungen weist man bei dem Unternehmen von sich. „Die Zufriedenheit der Mieter hat für uns oberste Priorität, daher muss die Servicequalität stimmen. Bereits im vergangenen Sommer wurden die Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass hier Optimierungsbedarf besteht“, ließ Dehne über einen Anwalt mitteilen. Da die Verbesserungen, trotz verschiedener Versuche, Abhilfe zu schaffen, nicht eingetreten seien, sei man „zu der unternehmerischen Entscheidung gezwungen“ gewesen, „einen externen Auftragnehmer mit den Serviceleistungen zu beauftragen“.

Die Gewerkschaft beharrt jedoch auf ihrem Standpunkt — und will notfalls vor Gericht ziehen, falls die Kündigungen nicht zurückgenommen werden.

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