Kommunalwahl 2020 in Mönchengladbach OB-Wahl: Unterschriften reichen nicht aus

Mönchengladbach. · Der Wahlausschuss hat eine Einzelbewerberin nicht für die Oberbürgermeister-Wahl zugelassen, weil sie zu wenig Unterstützer vorlegte. Die will dagegen nun vorgehen. Auch weitere Bewerber für die Ratswahl fielen durch.

 Nicht alle Bewerber erfüllten die Voraussetzungen für die anstehende Kommunalwahl.

Nicht alle Bewerber erfüllten die Voraussetzungen für die anstehende Kommunalwahl.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Die ersten Entscheidungen zur Kommunalwahl am 13. September sind bereits am Montagmorgen gefallen. Die wichtigste: Nicht alle Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl sind auch zugelassen. Die Einzelbewerberin Christina Kirchhofen fiel bei der Sitzung des Wahlausschusses durch das Raster, weil sie nach Angaben der Stadt die notwendigen Unterschriften von
198 Unterstützern nicht vorweisen konnte. Damit sei das erforderliche Quorum nicht erreicht worden. Der Wahlausschuss folgte dem und ließ Kirchhofen nicht als Kandidatin zu.

Ihre Bewerbung war ohnehin eine besondere: Kirchhofen ist Mitglied der ÖDP, gehört sogar zum Vorstand des Kreisverbands Düsseldorf und Niederrhein, und kandidiert für die Partei auch im Ratswahlkreis Windberg-Großheide. Bei der Oberbürgermeisterwahl allerdings wäre sie gegen ihren Parteifreund Franz Josef Schiller angetreten. Offenkundig ist diese Dopplung aber nicht das Problem. Sondern die Zahl der Unterstützer.

Kirchhofen will sich dagegen zur Wehr setzen. Die Binnenschifferin war selbst anwesend im Wahlausschuss und sagte, sie habe sich erst am 16. Juli zur Kandidatur entschlossen und dies bei der Verwaltung kundgetan. Das notwendige Formular zur Sammlung der Unterschriften habe sie aber erst einen oder sogar zwei Tage später bekommen – eben weil Unklarheit bestanden habe zwischen ihrer Einzelkandidatur und ihrer Kandidatur für die ÖDP im Wahlkreis Windberg. „Ich habe 160 Unterschriften gesammelt, von denen manche wahrscheinlich auch nicht gültig waren. Hätte ich das Formular aber früher bekommen, dann hätte ich die 198 Unterschriften sicher erreicht“, ist sie sicher und will Beschwerde gegen ihren Ausschluss einlegen.

An anderer Stelle gab
es „Gender“-Ärger

Der Wahlausschuss ließ hingegen neun Wahlvorschläge für die OB-Wahl zu. Demnach sind jetzt in der Reihenfolge der Wahlvorschläge Felix Heinrichs (SPD), Frank Boss (CDU), Boris Wolkowski (Grüne), Stefan Dahlmanns (FDP), Sebastian Merkens (Linke), Corina Bülow (AfD), Sandra van den Broek (NPD), Chana Lischewski (Die Partei) und Franz Josef Schiller (ÖDP) die Oberbürgermeister-Kandidaten.

Ärger gab es aber noch an anderer Stelle: Sebastian Merkens besteht darauf, in seinem Beruf als „Erzieherin“ bezeichnet zu werden. Auch das lehnten das Wahlamt und dann auch der Wahlausschuss mit mehrheitlichem Entscheid ab und verwandten die männliche Form – übrigens genauso wie schon zur Bundestagswahl 2017. Merkens hatte sich daraufhin beim Landeswahlausschuss beschwert – ohne Erfolg. Erik Jansen, Vertrauensmann der Linken im Wahlausschuss, sagte nun zu der neuerlichen Entscheidung: „Herr Merkens definiert sich selber als Mann, und meines Wissens möchte er das auch nicht ändern. Aber es geht ihm um mehr als nur gendergerechte Sprache, es geht ihm darum, dass das generische Maskulinum immer noch tief im gesellschaftlichen Gebrauch verankert ist.“

Das rief Widerspruch hervor. CDU-Politikerin Doris Jansen etwa lehnte die feminine Bezeichnung für einen Mann ab: „Wenn in einer Kita von einer Erzieherin die Rede ist, dann erwarte ich auch eine Frau und nicht einen Mann. Das ist unmöglich.“ Stadtdirektor Gregor Bonin, der in Abwesenheit von Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners die Sitzung leitete, sagte: „Das ist eine wichtige Diskussion, aber ich halte es für fraglich, ob dies in diesem Rahmen rechtlich möglich ist.“

Der Wahlausschuss strich zudem neun Bewerber für die Kommunalwahl in einzelnen Ratswahlbezirken. Davon betroffen waren sechs Bewerber der Partei Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG) und drei der ÖDP. Alle hatten nicht die jeweils sechs erforderlichen Unterschriften von Unterstützern vorgelegt. Ein Kandidat der „PARTEI“ wurde von der Reserveliste gestrichen. Die ÖDP kann bei den Wahlen in den Bezirken Ost, Süd und West nicht antreten, weil ihre Listen ebenfalls zu wenig Unterstützer nachweisen konnten. Ein SPD-Kandidat und drei NPD-Kandidaten wurden nicht für die Wahlen der Bezirksvertretungen zugelassen, weil sie nicht in den jeweiligen Stadtbezirken wohnen.

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