Körperverletzung: Täter erhält Bewährungsstrafe

Der 22-Jährige wurde gestern verurteilt. Dank der Bewährung kann er Ausbildung antreten.

Wegen Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall in gefährlicher Form, hat das Mönchengladbacher Jugendschöffengericht gestern einen 22-jährigen Mann zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Bereits im Dezember 2016 hatte sich der Angeklagte eine Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung und zwei Wochen Dauerarrest eingehandelt. Diese Strafe wurde gestern in das neue Urteil einbezogen. Die erneute Bewährung ermöglicht es dem jungen Mann, am 1. Oktober eine Ausbildung als Dachdecker zu beginnen. In der Vergangenheit war er zweimal aus einer Lehrstelle rausgeflogen und musste sich mit 400-Euro-Jobs begnügen.

Bewährung gab es jetzt auch noch einmal, weil sich der Angeklagte diesmal sofort geständig zeigte und sich entschuldigte. Inzwischen meide er die Altstadt und den Alkohol.

Aber bevor sich der werdende Vater zu dieser Lebensweise entschlossen hatte, war er zweimal in der Altstadt aufgefallen. „Alkoholisiert geht der Angeklagte mit der kräftigen Statur brutal auf andere junge Männer los“, so die Staatsanwältin. So habe er den Kopf eines seiner Opfer getreten. 2016 soll der inzwischen 22-Jährige eine Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ begangen haben, was er gestern auch zugab.

Nachdem der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts gestern das vorherige Bewährungsurteil der alten Fälle verlesen hatte, war klar, dass der offenbar oft alkoholisierte junge Mann nicht nur als aggressiver Schläger, sondern auch mit Widerstand gegen Polizeibeamte aufgefallen war. Anfang 2016 soll er sich seine Opfer hauptsächlich am Kapuzinerplatz ausgesucht haben. Dort soll er auch mit „Sieg Heil“-Rufen auf sich aufmerksam gemacht haben. Außerdem wurde er damals auch wegen verbotenen Besitzes von Ecstasy-Tabletten bestraft. „Der Angeklagte überfiel wildfremde Opfer ohne Vorwarnung auf offener Straße“, hieß es in dem damaligen Urteil.

Allerdings sei der Angeklagte seit Mitte 2016 nicht mehr in der Rolle des brutalen Täters aufgefallen. „Deshalb bekommen Sie als letzte Chance noch einmal Bewährung“, hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Der junge Mann muss Kontakt zur Drogenberatung halten und an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen.

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